Immobilienscout24: Mangelnder Schutz personenbezogener Daten für wohnungssuchende Menschen gerichtlich festgestellt
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil von 19.06.2025 (Aktenzeichen: 52 O 65/23) festgestellt, dass die von Immobilienscout24 auf der Homepage des Unternehmens bislang bereitgestellte Formular„Selbstauskunft“ nicht den Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entspricht. Dort werden personenbezogene Daten der Nutzer*innen ohne wirksame Rechtsgrundlage abgefragt und verarbeitet, darunter die Beschäftigungsart, das Nettoeinkommen, Raucher/Nichtraucher und mehr. Auf der Webseite gab es