Beschränkte Auskunft für die Bürger – Die Stadt Darmstadt drückt sich um eine Satzung zur Informationsfreiheit

Transparenz/ Mai 11, 2020/ alle Beiträge, Digitalstadt Darmstadt, Informationsfreiheit / Transparenz, Regionales/ 0Kommentare

Unter dieser Überschrift kritisiert das Darmstädter Echo am 11.05.2020 die mangelnde Transparenz der kommunalen Verwaltung in der grün-schwarz regierten südhessischen Großstadt. In einem Kommentar wird zu Recht festgestellt:

Das Recht auf Informationsfreiheit fußt auf Artikel 5 des Grundgesetzes… und ist gestärkt worden durch eigens geschaffene Gesetze für Bund, Länder und Kommunen. Dass Darmstadt noch keine solche Satzung erlassen hat, ist ein großes Manko für die Transparenz. Es schürt zudem den Verdacht, dass es etwas zu verbergen gibt. Und irritiert umso mehr in einer Wissenschaftsstadt, die transparent und modern sein will. Es ist überfällig: Darmstadt sollte eine Informationsfreiheitssatzung bekommen. Auf dass der Informationsfluss nicht in der Einbahnstraße stecken bleibt.“

De Feststellung „Es ist überfällig: Darmstadt sollte eine Informationsfreiheitssatzung bekommen gilt auch für die anderen Städte, Gemeinden und Landkreise in Hessen. Mit der Schaffung von kommunalen Informationsfreiheitssatzungen würde eine bestehende Lücke im demokratischen Aufbau von Staat und Verwaltung geschlossen. Die von kommunalen Entscheidungen und Handlungen betroffenen Menschen hätten dann bessere Möglichkeiten, sich zu informieren und Diskussions- und Entscheidungsprozesse der kommunalen Verwaltung zu bewerten. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat deshalb auf der Basis eines Satzungsentwurfs des Bündnis Informationsfreiheit für Bayern einen Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung erarbeitet. Er geht über die restriktiven Regelungen in den §§ 80 – 89 HDSIG hinaus und nimmt Anregungen aus anderen Landesgesetzen zur Informationsfreiheit und Transparenz von staatlichem und Verwaltungshandeln auf.

Dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde der Satzungsentwurf vorab zur Kenntnis gegeben. In einer Stellungnahme wurden von diesem keine Einwände gegen den Satzungsentwurf erhoben. Am 22.02.2020 hat ihn die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main den kommunalen Spitzenverbänden in Hessen (Hessischer Städtetag e. V.; Hessischer Städte- und Gemeindebund e. V.; Hessischer Landkreistag) übergeben.

Die Mustersatzung (Entwurf) „Informationsfreiheit für Städte und Gemeinden in Hessen“ ist hier im Wortlaut nachlesbar.


Ergänzende Hinweise:

  1. Mit der Novellierung des Hessischen Datenschutzgesetzes wurde im Mai 2018 erstmals für Hessen in den §§ 80 – 89 HDSIG  auch ein Informationsfreiheitsgesetz geschaffen. Ausgenommen vom Geltungsbereich des HDSIG sind u. a. die kommunalen Gebietskörperschaften, es sei denn, sie beschließen durch eigene Rechtssetzung eine kommunale Informationsfreiheitssatzung (§ 81 Abs. 1 Ziff. 7 HDSIG). Nicht nur aus diesem Grund gilt das HDSIG als das schlechteste Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland.
  2. Nach Kenntnissen der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main sind nach fast zwei Jahren lediglich fünf kommunale Informationsfreiheitssatzungen in Kraft gesetzt worden: In den Städte Bad Soden a. Ts. und Kassel  sowie den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau und Marburg-Biedenkopf.

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