Wiesbaden: Neu installierte Videokameras dokumentieren in einem Jahr 86 Straftaten, verhindern diese aber nicht

CCTV-NeinDanke/ Juni 16, 2021/ alle Beiträge, Gefahrenabwehrverordnung Wiesbaden, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 2Kommentare

In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Polizeipräsidiums Westhessen vom 15.06.2021 wird gefeiert, dass „mit Hilfe der neuen Videoschutzanlage… das Polizeipräsidium Westhessen von März 2020 bis Mai 2021 insgesamt 86 Tatverdächtige… bei der Tatbegehung (64 Fälle) oder in der Vor- oder Nachtatphase (22 Fälle) videografiert“ habe. „Bei den 86 Delikten handelte es sich unter anderem um 34 Körperverletzungsdelikte,

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Oberverwaltungsgericht Sachsen: Waffenverbotszone in Leipzig ist rechtswidrig. Kann das Urteil auch Folgen haben für die Waffenverbotszone in Wiesbaden?

Datenschutzrheinmain/ März 24, 2021/ alle Beiträge, Gefahrenabwehrverordnung Wiesbaden/ 0Kommentare

Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit Urteil vom 24.03.2021 (Aktenzeichen: 6 C 22/19) die Polizeiverordnung des Sächsischen Innenministeriums über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig vom 04.10.2018 für unwirksam erklärt. Mit der Verordnung wird Passant*innen in einem größeren Teil des Leipziger Stadtgebiets östlich des Leipziger Hauptbahnhofs das Mitführen gefährlicher Gegenstände, wie z. B. Äxte, Beile, Schlagstöcke, Baseballschläger, Messer

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Die Gefahrenabwehrverordnung und das Persönlichkeitsrecht: Wiesbadener Oberbürgermeister beantwortet eine Anfrage der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main

Datenschutzrheinmain/ Juni 15, 2019/ alle Beiträge, Gefahrenabwehrverordnung Wiesbaden, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 1Kommentare

Seit dem 01.01.2019 gilt in Teilen der Wiesbadener Innenstadt eine “Gefahrenabwehrverordnung über das Verbot des Führens von waffenähnlichen gefährlichen Gegenständen im Wiesbadener Stadtgebiet“ und eine „Rechtsverordnung ber das Verbot des Führens von Waffen im Wiesbadener Stadtgebiet.“ Die Polizei kann auf dieser Grundlage Menschen, die sich in einem großen Gebiet in der Innenstadt aufhalten, auch ohne Anlass durchsuchen. Die Definition von

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Aktuelle Projekte der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main mit lokalen Bezügen – arbeiten und sprechen Sie mit

Gesunde_daten/ Mai 27, 2019/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Datenschutz im Mietrecht, Frankfurter Datenschutzbüro, Gefahrenabwehrverordnung Wiesbaden, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz, Jobcenter Frankfurt, Jobcenter MainArbeit Stadt Offenbach, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Datenschutz ist nicht nur ein Thema der “großen Politik”. Datenschutz und informationelle Selbsbestimmung haben viel mit dem alltäglichen Leben und mit örtlichen Entwicklungen bzw. lokaler Politik zu tun. Nachfolgend stellen wir Ihnen die lokalpolitischen Themen vor, an denen Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main derzeit arbeiten: Schaffung eines Unabhängigen Frankfurter Datenschutzbüros, das folgende Aufgaben wahrnehmen soll: Bürgerberatung, Schulung, Aufklärungs- und

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Waffenverbotszone in Wiesbaden: CDU-Bürgermeister brüstet sich mit bundesweiter Vorreiter-Rolle – aber Fragen werden nicht beantwortet

Datenschutzrheinmain/ Mai 16, 2019/ alle Beiträge, Gefahrenabwehrverordnung Wiesbaden, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Am 13.05.2019 veröffentlicht die Stadt Wiesbaden die Mitteilung: „Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz begrüßt die Überlegungen der Länder Bremen und Niedersachsen, das Mitführen von Messern an gut besuchten Orten zu verbieten: ‚Wir haben bereits vor über einem Jahr die Gefährlichkeit von Messern erkannt. Als Konsequenz hat Wiesbaden seit Jahresbeginn eine Waffenverbotszone und ist damit in Hessen Vorreiter in Sachen

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Wiesbaden muss Fragen zur Waffenverbotszone beantworten

R/ Mai 12, 2019/ alle Beiträge, Gefahrenabwehrverordnung Wiesbaden, Polizei und Geheimdienste (BRD), staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Uncategorized/ 0Kommentare

Am Dienstag Abend befasste sich der Revisionsausschuss der Stadt Wiesbaden auf Antrag der Fraktion Linke & Piraten mit der seit Januar diesen Jahres in Teilen der Innenstadt geltenden Waffenverbotszone. Linke & Piraten haben für ihren Berichtsantrag u.a. Fragen der Gruppe die Datenschützer Rhein Main aus einem bisher unbeantworteten offenen Brief an den Oberbürgermeister der Stadt aufgegriffen und fordern den Magistrat

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Wiesbaden: Die Gefahrenabwehrverordnung und das Persönlichkeitsrecht – eine (noch nicht beantwortete) Anfrage an den Wiesbadener Oberbürgermeister

CCTV-NeinDanke/ Mai 4, 2019/ alle Beiträge, Gefahrenabwehrverordnung Wiesbaden, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Seit dem 01.01.2019 gilt in Teilen der Wiesbadener Innenstadt eine “Gefahrenabwehrverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und waffenähnlichen gefährlichen Gegenständen im Wiesbadener Stadtgebiet“. Die Polizei kann auf dieser Grundlage Menschen, die sich in diesem Gebiet aufhalten, auch ohne Anlass durchsuchen. Die Definition von “Waffen und waffenähnlichen gefährlichen Gegenständen” in § 3 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung erscheint darüber hinaus

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Wiesbaden: Die Gefahrenabwehrverordnung und das Persönlichkeitsrecht – eine Anfrage an die Kandidat*innen zur OB-Neuwahl

Datenschutzrheinmain/ April 19, 2019/ alle Beiträge, Gefahrenabwehrverordnung Wiesbaden, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Seit dem 01.01.2019 gilt in Teilen der Wiesbadener Innenstadt eine “Gefahrenab­wehrverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und waffenähnlichen gefähr­lichen Gegenständen im Wiesbadener Stadtgebiet“. Die Polizei kann auf dieser Grundlage Menschen, die sich in diesem Gebiet aufhalten, auch ohne Anlass durchsuchen. Die Definition von “Waffen und waffenähnlichen gefähr­lichen Gegenständen” in § 3 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung erscheint darüber hinaus

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Wiesbaden: Die Gefahrenabwehrverordnung und das Persönlichkeitsrecht – eine Anfrage an den Wiesbadener Oberbürgermeister

Datenschutzrheinmain/ April 4, 2019/ alle Beiträge, Gefahrenabwehrverordnung Wiesbaden, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Seit dem 01.01.2019 gilt in Teilen der Wiesbadener Innenstadt eine “Gefahrenab­wehrverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und waffenähnlichen gefähr­lichen Gegenständen im Wiesbadener Stadtgebiet“. Die Polizei kann auf dieser Grundlage Menschen, die sich in diesem Gebiet aufhalten, auch ohne Anlass durchsuchen. Die Definition von “Waffen und waffenähnlichen gefähr­lichen Gegenständen” in § 3 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung erscheint darüber hinaus

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