Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung reicht Stellungnahme gegen geplante IP-Vorratsdatenspeicherung ein
Mit dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung will das Bundesjustizministerium (BMJ) alle Internetprovider verpflichten, drei Monate lang zu speichern, welcher Anschluss wann welche IP-Adresse und Portnummer genutzt hat. Was harmlos als „digitales Kfz-Kennzeichen“ verkauft wird, ist in Wahrheit ein Generalschlüssel zur Identität: Mit einer IP-Adresse lässt sich nachträglich feststellen, wer hinter einem Forenbeitrag, einer Suchanfrage, dem Besuch