Klarnamenpflicht bei Veröffentlichungen im Internet? Danke, Nein!
Zu diesem Thema hat sich Falk Schmidt, Lehrbeauftragter für Datenschutzrecht an der Technischen Hochschule Mittelhessen, am 20.05.2026 zu Wort gemeldet. Unter dem Titel „Klarnamenpflicht im Netz: Warum die scheinbar einfache Lösung das eigentliche Problem nicht löst“ stellt er fest: „Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 im Volkszählungsurteil das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als zentrales Element der Persönlichkeitsentfaltung in einer demokratischen Gesellschaft anerkannt.