„Ab dem 16. Januar 2023 wird ausschließlich die bargeldlose Zahlung in unseren Verkaufsstellen möglich sein“

Powidatschl/ Januar 16, 2023/ alle Beiträge, anonym zahlen / Bargeld sichern, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Mit dieser Ankündigung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

macht sich die GRAVIS Computervertriebsgesellschaft mbH aus Berlin zu einem Vorreiter bei der Abschaffung von Bargeld, auch beim Kauf „vor Ort“ in ihren ca. Filialen.

Das widerspricht

  • § 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG), in dem geregelt ist: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel…“
  • und einer Zusage der Deutschen Bundesbank, die auf ihrer Homepage erklärt: „Wir stellen sicher, dass Bargeld überall angenommen wird. Die meisten Menschen im Euroraum zahlen kleinere Beträge nach wie vor am liebsten bar. Für das Zahlungssystem ist es unerlässlich, dass Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel überall akzeptiert wird. So kann jeder frei wählen, wie er bezahlen will, und Menschen ohne Zugang zu elektronischen Zahlungen werden nicht benachteiligt. Einzelhändler und andere Geschäfte dürfen Bargeldzahlungen nicht ablehnen – außer, beide Parteien haben sich vorab auf eine andere Zahlungsweise geeinigt. Grundsätzlich müssen staatliche Stellen und öffentliche Dienstleister ebenfalls Bargeld annehmen, sofern es im Gesetz nicht anders geregelt ist.“

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