Baden-Wüttemberg: Erneuter Fall unerlaubter Datenbank-Abfragen durch einen Polizeibeamten
Ein Polizeibeamter rief von seinem dienstlich zur Verfügung gestellten PC im polizeilichen Informationssystem POLAS Daten über einen Kollegen ab, ohne dass es für die Abfrage einen dienstlichen Anlass gab. Das Amtsgericht Stuttgart sah in der nicht dienstlich veranlassten Datenbankabfrage einen Verstoß gegen die DSGVO und verurteilte den Beklagten zu einer Geldbuße von 1.500 €. Die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde lehnte das