Die Volkszählung wird um ein Jahr verschoben: Zensus 2021 wird zu Zensus 2022 – es bleibt mehr Zeit, den Widerstand zu organisieren

Zensus-neindanke/ September 30, 2020/ alle Beiträge, Volkszählung (Zensus / Mikrozensus)/ 0Kommentare

Aufgrund der Corona-Pandemie soll der für das Jahr 2021 vorgesehene Zensus verschoben werden. Dazu hat das Bundeskabinett am 02.09.2020 einen Gesetzentwurf beschlossen. Der Zensus-Stichtag soll demnach um ein Jahr verschoben und die für den Zensus erforderlichen Datenlieferungen und -erhebungen an den neuen Stichtag angepasst werden.

Neuer Zensus-Stichtag soll der 15.05.2022 werden. Hintergrund der Verschiebung seien die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, die auch die öffentliche Verwaltung betrafen. Das Gesetz zur Verschiebung soll rechtzeitig zur nächsten Melderegister-Datenlieferung in Kraft treten.

Am 29.06.2020 hat das Bundeskabinett bereits den Entwurf einer Rechtsverordnung zum Aussetzen der Melderegister-Datenlieferung im November 2020 beschlossen. Damit soll die laut Zensusgesetz 2021 vorgeschriebene Datenlieferung zur Vorbereitung des Zensus ausgesetzt werden, da diese bei einer Verschiebung des Zensus erst zu einem späteren Zeitpunkt notwendig ist. Der Bundesrat hat der Rechtsverordnung am 18.09.2020 zugestimmt.

Quelle: Zensus-Newsletter (02-2020) des Statistischen Bundesamtes


Peter Schaar, der damalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat in einer Stellungnahme im Jahr 2013 erklärt, dass beim Zensus 2011 datenschutzrechtliche Bedenken von Gesetzgeber und Behörden missachtet wurden. Aus damaliger Sicht von Peter Schaar müssten beim jetzt anstehenden Zensus 2022 insbesondere folgende Punkte gegegenüber 2011 verändert werden:

  • Nur diejenigen personenbezogenen Daten sollen erhoben werden, die europarechtlich vorgegeben sind;
  • in sensiblen Sonderbereichen, wie etwa in Justizvollzugsanstalten, sollen keine personenbezogenen Erfassungen durchgeführt werden;
  • die Gebäude- und Wohnungszählung soll als Stichprobe ausgestaltet werden;
  • auf Datenerhebungen bei Dritten soll verzichtet werden, da dies dem Grundsatz der Direkterhebung beim Betroffenen widerspricht;
  • die Auskunftsansprüche der BürgerInnen sollen bundesweit einheitlich geregelt werden.

Diese Hinweise wurden in der Vorbereitung der neuen Volkszählung weitgehend nicht beachtet.

Für die bislang – auch gegenüber dem Zensus 2011 – geringe Aktivität und Vernetzung der Gegner*innen bleibt durch die Verschiebung der Volkszählung ein größeres Zeitfenster. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main sucht bundesweit den Kontakt zu Zensus-kritischen Gruppen und Personen, um einen Austausch über den Zensus, die Gegenwehr und gemeinsame Aktivitäten zu beginnen. Wer zu uns Kontakt aufnehmen möchte kann dies per E-Mail (kontakt [at] ddrm [.] de) oder über Twitter (@dat3nschutz) tun.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*