Nach dem Zensus 2011 ist vor dem Zensus 2021

Datenschutzrheinmain/ Juni 4, 2013/ alle Beiträge/ 0Kommentare

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat in einer aktuellen Stellungnahme noch einmal bekräftigt, dass beim Zensus 2011 datenschutzrechtliche Bedenken von Gesetzgeber und Behörden missachtet wurden. In einer aktuellen Stellungnahme zu den jetzt vorgestellten Ergebnissen des Zensus 2011 weist er darauf hin, dass in 8 Jahren die nächste Volkszählung stattfinden wird.

Aus Sicht von Peter Schaar müssen insbesondere folgende Punkte gegegenüber 2011 verändert werden:

  • Nur diejenigen personenbezogenen Daten sollen erhoben werden, die europarechtlich vorgegeben sind;
  • in sensiblen Sonderbereichen, wie etwa in Justizvollzugsanstalten, sollen keine personenbezogenen Erfassungen durchgeführt werden,
  • die Gebäude- und Wohnungszählung soll als Stichprobe ausgestaltet werden,
  • auf Datenerhebungen bei Dritten soll verzichtet werden, da dies dem Grundsatz der Direkterhebung beim Betroffenen widerspricht,
  • die Auskunftsansprüche der BürgerInnen sollen bundesweit einheitlich geregelt werden.

Peter Schaar macht darauf aufmerksam, dass in Kürze die gesetzgeberischen und verwaltungstechnischen Arbeiten zur Vorbereitung des Zensus 2021 beginnen werden. Wachsamkeit ist also geboten!

Die Stellungnahme des BfDI ist im Wortlaut hier nachlesbar: http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Allgemein/EckpunktepapierZensus2021.pdf?__blob=publicationFile

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