Offener Brief an die Bundesregierung: Sie soll biometrische Überwachung in der EU verhindern

Datenschutzrheinmain/ November 12, 2022/ alle Beiträge, Biometrie, EU-Datenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

AlgorithmWatch und 23 weitere zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Bundesregierung in einem Offenen Brief auf, sich in den Verhandlungen zur EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (KI-Verordnung) für ein striktes Verbot der biometrischen Überwachung einzusetzen, wie es im Koalitionsvertrag verankert ist. Dort wird festgestellt: „… den Einsatz von biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken lehnen wir ab. Das Recht auf Anonymität sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet ist zu gewährleisten.“ (Koalitionsvertrag, S. 86

Der Rat der EU, bestehend aus den Mitgliedsstaaten, arbeitet mit Hochdruck an einer Einigung über die EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (KI-Verordnung). Das im Verordnungsentwurf enthaltene Verbot biometrischer Identifizierungsverfahren, die zu einer Massenüberwachung führen können, birgt in seiner jetzigen Form jedoch gefährliche Schlupflöcher und Einschränkungen.

Im Offenen Brief wird u. a. erklärt: Die unterzeichnenden Organisationen begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag explizit festgehalten hat, dass biometrische Identifikation im öffentlichen Raum durch eine EU-weite Gesetzgebung ausgeschlossen werden muss… Bedauerlicherweise sehen wir in der letzten Kompromissversion des Rates weiterhin weitgehende Lücken, die ein umfassendes und zuverlässiges Verbot der biometrischen Identifizierung im öffentlichen Raum verhindern würden.

  • Erstens betrifft das Verbot in Artikel 5d nur “Echtzeit”-biometrische Identifizierungssysteme in öffentlich zugänglichen Räumen.
  • Zweitens ist das Verbot auf Strafverfolgungsbehörden oder in deren Auftrag handelnde Akteure beschränkt – eine Einschränkung, die die Überwachung durch andere öffentliche und private Akteure nicht verhindern würde und die im Koalitionsvertrag so nicht erkennbar ist.
  • Drittens sind in den Unterabsätzen im Artikel 5d eine Reihe von Ausnahmen aufgeführt, in denen dieses Verbot nicht gelten sollte, was dessen Gehalt weitgehend aushöhlt.
  • Viertens kann die Absicht des EU-Rates, dass die KI-Verordnung nicht anwendbar sein soll, wenn ein Mitgliedstaat sich auf die «nationale Sicherheit» beruft, zur Rechtfertigung des Einsatzes biometrischer Identifizierungssysteme führen, die eine Massenüberwachung ermöglichen können.

In anderen Worten: Das Verbot von biometrischer Überwachung in Art. 5d des KI-Verordnungsentwurfs vermag in seiner aktuellen Form nicht, die vielfältigen Grundrechtsverletzungen, die diese Praktik mit sich bringen kann, zu verhindernDas Verbot von biometrischer Überwachung in der KI-Verordnung wird nur dann zuverlässig unsere Grundrechte schützen, wenn dieses nicht voller Schlupflöcher ist…“

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