Muss die Polizei während einer Demo Videokameras abdecken? – Fragen der Grünen in Bremen und der Linken in Hessen

CCTV-NeinDanke/ Juni 18, 2020/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Drei Fragen zu diesem Thema stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bremischen Bürgerschaft am 12.05.2020 dem Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Anlass für die Fragen ist die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW, das in zwei Urteilen gegenüber den Polizeipräsidien Köln und Dortmund durchgesetzt hat, dass stationäre Videoüberwachungskameras während der Dauer von Demonstrationen und Kundgebungen zum Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) sichtbar abgeschaltet sein müssen. Überraschend waren die Antworten des Bremer Innensenators in der Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft am 11.06.2020 (im verlinkten Dokument auf Seite 7). Sie lassen sich in einem Wort zusammenfassen:

JA!

Die Polizei muss während einer Demo ihre stationären Videokameras abdecken oder in anderer geeigneter Weise sichtbar außer Funktion setzen – so der Bremer Innensenator, Mitglied der SPD.

Die Grünen sind in Bremen Regierungspartei (zusammen mit SPD und Linken). In Hessen sind sie Koalitionspartner der CDU, die mit Peter Beuth den Innenminister stellt.

Für die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main war die Entwicklung in Bremen Anlass, auf Twitter die Frage zu stellen:

Wer stellt im hessischen Landtag die gleichen Frage an Peter Beuth?

Angefragt wurden die Fraktionen von Grünen, SPD, FDP und Linken. Von einer Fraktion ging bisher über Twitter eine Antwort ein:

Zwischenzeitlich erhielt die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main Kenntnis davon, dass Torsten Felstehausen, Mitglied der Fraktion der Linken im Hessischen Landtag, auch schriftlich eine Kleine Anfrage zum Thema Deaktivierung von Videoüberwachungsanlagen bei Aufzügen und Versammlungen“ gestellt hat. Die Fragen lauten:

  1. Hält die Hessische Landesregierung die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. März 2020 für übertragbar auf Hessen, wonach die Polizei für die Dauer einer Versammlung alle fest installierten Videokameras am Versammlungsort abdecken müsse, weil das bloße Abschalten die möglicherweise einschüchternde und abschreckende Wirkung der Kameras nicht beseitige?
  2. Wird seitens der Polizei in Hessen die Entscheidung des OVG NRW bereits umgesetzt oder beabsichtigt die Hessische Landesregierung auf eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung in Hessen zu warten?
  3. Welcher technische Aufwand muss bzw. müsste an den Standorten der Bildaufzeichnungsanlagen, die von Polizei -bzw. Gefahrenabwehrbehörden zur Überwachung öffentlicher Straßen und Plätze gem. § 14 Abs.3 HSOG betrieben werden, betrieben werden, um bei Demonstration für eine sichtbare Abdeckung der installierten Videokameras zu sorgen?“

Auf die Antwort des hessischen Innenministers darf man gespannt sein! Wird er sich der Bewertung seines Ministerkollegen aus Bremen anschließen?

Und wie werden sich die Grünen im Hessischen Landtag bei diesem Thema positionieren?

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