Verbraucherzentrale (vzbv) verklagt Tesla – u. a. wg. Verstößen gegen Datenschutzrecht

Powidatschl/ Juli 27, 2022/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Mit dem sogenannten Wächter-Modus wird die Umgebung eines Tesla-Fahrzeugs kontinuierlich durch Kameras überwacht. Wird der Wächter-Modus bei geparkten Autos aktiviert, zeichnen mehrere am Fahrzeug angebrachte Kameras die Umgebung permanent auf – in der Regel betrifft das auch unbeteiligte Passant*innen. In bestimmten Fällen werden die Aufnahmen im Fahrzeug gespeichert. Damit handelt es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten, die den Regelungen der DSGVO unterliegt. Die anlasslose Aufzeichnung des Geschehens im Fahrzeugumfeld ist unzulässig.

Die rechtskonforme Nutzung der Funktion des Wächter-Modus im öffentlichen Raum ist nach Ansicht des vzbv nicht möglich

Der vzbv hat beim Landgericht Berlin Klage gegen Tesla erhoben. „Der Wächter-Modus von Tesla soll dem Schutz des Fahrzeugs dienen. Dabei verschweigt Tesla aber, dass eine datenschutzkonforme Nutzung praktisch unmöglich ist“, sagt Heiko Dünkel, Leiter Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv. Dass der Wächter-Modus trotz massiver Datenschutzmängel zugelassen wurde, weist nach Ansicht des vzbv auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin“, sagt Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen des vzbv. „Die verpflichtende Datenschutzfolgenabschätzung muss ernsthaft geprüft werden. In Deutschland muss die Zusammenarbeit zwischen Kraftfahrtbundesamt und dem Bundesdatenschutzbeauftragten gestärkt werden.“

Quelle: Pressemitteilung des vzbv vom 19.07.2022

 

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