Hessische Landesregierung beabsichtigt Überwachung psychisch kranker und suchtkranker Menschen
Das geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD für ein „Zweites Gesetz zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes“ (PsychKHG) vom 17.06.2025 (Landtags-Drucksache 21/2392) hervor. Zum einen soll § 1 PsychKHG ergänzt werden um den Satz: „Eine psychische Störung im Sinne dieses Gesetzes ist auch eine mit dem Verlust der Selbstkontrolle einhergehende Abhängigkeit von Suchtstoffen.“ Zum anderen soll § 28