Ein Transparenzregister für Frankfurt…

Transparenz/ Februar 7, 2023/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

…fordert der Oberbürgermeisterkandidat der FDP, Yanki Pürsün, in seinem Wahlprogramm.

Unter dieser Überschrift erklärt er: Obwohl Politik in Frankfurt auch über Aufsichtsräte und Pflegämter gesteuert wird, gibt es keine Übersicht über ihre Zahl oder Besetzung. Doch die Frankfurter Bürger haben verdient zu wissen, wer über politische Kanäle in Ämter entsendet wird und dafür Aufwandsentschädigungen erhält. Ich will dazu beitragen, ein nutzerfreundliches Informationssystem mit Transparenzregister für die Arbeit im Rathaus zu gestalten…“

Und zum Thema Transparenz hat einen Namen“ stellt er fest: „Grünflächen- und Vorgartensatzung, Baulandbeschluss und Hochhausrahmenplan, Schulplatzvergabe, Gewerbeflächenentwicklungskonzept und Restgehwegbreite: Kommunalpolitik beeinflusst das tägliche Leben. Doch wissen Sie, was hinter diesen Begriffen steckt? Mein Anspruch ist es, Politik in Frankfurt endlich transparent zu gestalten. Dazu müssen Menschen sehen können, wie Politik entsteht, verstehen können, wie Entscheidungen zustande kommen, und nachvollziehen können, wie Steuergelder verteilt werden…“

Aus Sicht der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main sind diese Aussagen zu begrüßen. Transparenz der öffentlichen Verwaltung ist für die Bürger*innen ein wichtiges Gut, um Demokratie und Teilhabe zu fördern. Mit Unzufriedenheit beobachten die Mitglieder der Gruppe aber, dass die Vier-Parteien-Koalition im Römer – der OB-Kandidat Pürsün ist einer der vier Fraktionsvorsitzenden – bei diesem Thema nicht in die Gänge kommt.

In ihrem Koalitionsvertrag vom Mai 2021 haben die vier Fraktionen vereinbart, für Frankfurt “eine kommunale Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung im Sinne der Datensouveränität als rechtssichere Grundlage der Herausgabe von nicht personenbezogenen öffentlichen Daten“ zu schaffen. Und weiter: „Wir lassen uns dabei von dem Gedanken leiten, möglichst viele Daten öffentlich verfügbar zu haben…“ sowie „Wir setzen uns dafür ein, dass allgemeine, nicht-personenbezogene Daten, die von der Stadt erfasst werden… einfach und digital öffentlich zugänglich gemacht werden.“

Und in einem am 09.12.2021 mehrheitlich von den Stadtverordneten beschlossenen Antrag der Koalitionsfraktionen wird gefordert: „Möglichst viele Daten öffentlich verfügbar zu haben – eine kommunale Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung für Frankfurt!“. Der Magistrat wird damit beauftragt, „der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung im Sinne der Datensouveränität als rechtssichere Grundlage der Herausgabe von nicht personenbezogenen öffentlichen Daten vorzulegen“.

Seitdem herrscht offensichtlich Stillstand bei diesem Thema. Das ist mehr als nur unbefriedigend.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat dem Fraktionsvorsitzenden und OB-Kandidaten der FDP daher drei Fragen gestellt und um kurzfristige Beantwortung dieser Fragen gebeten:

  1. Warum ist auch fast 15 Monate nach dem Beschluss der Stadtverordneten vom Magistrat noch kein Entwurf einer Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung für Frankfurt vorgelegt worden?
  2. Wann ist mit einer entsprechenden Vorlage zu rechnen?
  3. Und wie werden interessierte Bürger*innen, Initiativen und Vereine vor der Beschlussfassung der Stadtverordneten in den Diskussionsprozess eingebunden?

Um Informationsfreiheit und Transparenz der öffentlichen Verwaltung ist es im Hessen schlecht bestellt

Das hat mehrere Gründe:

  • Wer von hessischen Behörden Einblick in Dokumente fordert, beißt oft auf Granit: Zu wenig Transparenz, zu viele Ausnahmen vom Recht auf Information. Das stellen die Verfasser*innen des Transparenzrankings 2021 fest. Im Ranking der Bundesländer mit Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetzen liegt Hessen mit seinem seit 25.05.2018 geltenden Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (§§ 80 – 89 HDSIG) weit abgeschlagen auf dem letzten Platz. Lediglich Bayern und Niedersachsen sind in der Bewertung noch hinter Hessen versammelt. Dort gibt es keinerlei Rechtgrundlage für Informationsfreiheit und Transparenz.
  • Was besonders ins Gewicht fällt: In Hessen sind auf der Grundlage des § 81 Abs. 1 Ziffer 7 HDSIG alle kommunalen Gebietskörperschaften aus dem Geltungsbereich des HDSIG ausgenommen, es sei denn, sie beschließen jeweils für sich eigene kommunale Informationsfreiheitssatzungen.
  • Mit Abstand am schlechtesten ausgestattet ist die Behörde des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit“, wird in einer aktuellen Veröffentlichung von FragDenStaat.de zu dem bei den Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder vorhandenen Arbeitskapazitäten festgestellt. Auch hier hat Hessen mit deutlichem Abstand zum Bund und den anderen Bundesländern die „rote Laterne“ erworben: Lediglich 448 Personalstunden standen dem Hessischen Informationsfreiheitsbeauftragten Prof. Alexander Roßnagel 2022 für die Bearbeitung von Anfragen, Beschwerden und Eingaben zur Verfügung.

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