Ermittlungen gegen eine Polizeibeamten in Greifswald: Datenabrufe ohne dienstlichen Grund

Datenschutzrheinmain/ Februar 4, 2020/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 1Kommentare

In Greifswald wird gegen einen Polizeivollzugsbeamten wegen möglichen Verstößen gegen das Landesdatenschutzgesetz ermittelt. In mehreren Fällen soll der Polizist versucht haben, ohne dienstlichen Grund an personenbezogene Daten zu gelangen. Die Betroffenen befürchten, dass damit politische Gegner*innen ausgespäht werden sollten und die Informationen womöglich an Personen aus dem rechten Spektrum weitergegeben wurden.

In der Vergangenheit waren bereits Polizisten mehrfach an derartigen Datenabrufen beteiligt. Im Zuge der Ermittlungen gegen das rechte Netzwerk „Nordkreuz“ wurden beispielsweise Adressen und ein Wohnungsgrundriss gefunden, die mutmaßlich aus dienstlichen Quellen eines inzwischen suspendierten Polizisten stammen.

Die aktuellen Ermittlungen lösten im Frühjahr 2019 die Betroffenen selbst aus. In einer Facebookgruppe, die aktuelle Greifswalder Ereignisse diskutiert, wurde durch rechte Gruppenmitglieder zum Teil nicht öffentlich verfügbare Informationen über Mitdiskutierende, wie Wohnadressen und Klarnamen, offen gelegt. Eine betroffene Person wurde telefonisch kontaktiert. Mindestens vier Betroffene erstatteten Anzeigen, um zu klären, wie die Betreffenden an ihre Daten gelangten. In den Fokus geriet dadurch der Polizeibeamte, der zeitweise Mitglied der Facebookgruppe war und in dem sozialen Netzwerk offen mit der AFD und rechten Positionen sympathisiert. In einem Fall bejahte die Staatsanwaltschaft Stralsund bereits, dass der Beamte versucht habe, an Daten zu gelangen. Da der Versuch wegen einer eingerichteten Auskunftssperre aber erfolgslos war, liege keine Straftat vor und das Verfahren wurde eingestellt. In weiteren Fällen sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen. In Vernehmungen bei der Polizei wurden den Betroffenen allerdings erfolgreiche Datenabrufe zu ihren Personen beispielsweise über Fahrzeughalterabfrage bestätigt. In der Sache wurde auch das Büro des Landesdatenschutzbeauftragten eingeschaltet.

Quelle: Pressemitteilung von LOBBI (Landesverband Opferberatung Mecklenburg-Vorpommern) vom 03.02.2020


Es ist nicht der erste oder größte Skandal dieser Art! Auch in der hessischen Polizei gibt es rechtsextreme Seilschaften und einen unzureichenden Schutz personenbezogener Daten vor illegalen Zugriffen. Das machen zwei schwerwiegende Vorfälle deutlich, die Ende 2018 und Anfang 2019 bekannt wurden:

  • Eine Frankfurter Anwältin mit türkischen Wurzeln, die im Prozess gegen den rechtsterroristischen NSU als Nebenklage-Vertreterin auftrat, erhielt anonyme Schreiben per Fax. Sie erstattete Anzeige. In den polizeilichen Ermittlungen wurde festgestellt: Eine Spur führte in die eigenen Reihen, zu einem Polizeicomputer im ersten Revier in Frankfurt. Dort wurden die Melderegister-Einträge der Anwältin abgerufen ohne dass es dafür einen dienstlichen Anlass gab.
  • Ein Polizist aus Osthessen gab Daten an rechtsradikale Gewalttäterin Sachsen-Anhalt weiter.

Dass Polizeidatenbanken wie ein Selbstbedienungsladen wirken können, machte im September 2019 ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen deutlich.Ein Beamter auf Probe in der Polizei des Landes NRW hatte während der Probezeit knapp 4000 Datenabfragen von Personen aus der Vielzahl der ihm zur Verfügung stehenden polizeilichen Datenbanken vorgenommen, um persönliche Neugier zu befriedigen. Bei über 2.000 seiner Datenabfragen gab es nach Erkenntnissen des Gerichts keine Hinweise, dass es für die Abfragen einen dienstlichen Anlass gab. bestand. Der angehende Polizist trug im Prozess vor, dass dienstältere Kolleg*innen ihm den “sorgloseren Umgang” mit Abfragen im Polizeialltag vorgelebt hätten.

Den lockeren Umgang der Polizei mit den Daten, die ihnen umfassend zur Verfügung stehen (Polizei-Datenbanken, bundesweiter Zugriff auf Meldedaten etc.) hat auch Golem.de in einem Beitrag vom 03.02.2020 zusammengefasst. Auf folgende weitere Fälle aus den beiden letzten Jahren verweist der Beitrag:

1 Kommentar

  1. Frankfurt/ Main (1. Polizeirevier) ist zwar nicht überall aber bei weitem keine Ausnahme! Auch in Berlin flog ein Polizeibeamter auf der das polizeiliche Informationssystem nutzte um Drohbriefe an die linke Szene zu schreiben.

    http://www.trend.infopartisan.net/trd0219/t580219.html

    https://taz.de/Datenschuetzer-ueber-Drohbriefe-an-Linke/!5584671/

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