Informationsfreiheit ade – Stadt Offenbach auf Kriegsfuß mit den Regelungen des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)?

Transparenz/ Oktober 26, 2020/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz, Regionales/ 0Kommentare

Diese Vermutung liegt nahe bei einem Blick auf einen Schriftwechsel zwischen einem anfragenden Menschen und dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach, der auf der Plattform FragDenStaat.de veröffentlicht wurde.

Der anfragende Mensch wollte vom Amt wissen:

Quelle: FragDenStaat.de

Und das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach antwortete:

Quelle: FragDenStaat.de

Diese Stellungnahme erscheint grob rechtswidrig. Denn nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz – VIG) müssen  Verbraucher*innen auf Anfrage „freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über 1. Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches… sowie 2. Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen… damit der Markt transparenter gestaltet und hierdurch der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsschädlichen oder sonst unsicheren Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie vor Täuschung beim Verkehr mit Erzeugnissen und Verbraucherprodukten verbessert wird.“ Und nach § 2 VIG nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen… sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen worden sind…“

Dass sich die Stadt Offenbach über diese zwingenden rechtlichen Vorgaben hinwegsetzt ist nicht akzeptabel. Es ist aber leider kein Einzelfall!

Die Stadt Frankfurt ist eine der Behörden in Deutschland, die die Online-Plattform „Topf Secret“ aktiv boykottiert, über die Bürger*innen die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Betrieben abfragen können. Im Jahr 2019 lehnte die Behörde 450 Bürger-Anträge ab. Durch den „erheblichen Zeitaufwand“, der durch die Anträge entstünde, werde die Erledigung der „originären Pflichtaufgaben beeinträchtigt“, schrieb die Stadt an die Antragssteller*innen. Darüber informierte die Verbraucherorganisation foodwatch in einer Pressemitteilung vom13.01.2020.

Warum verweigern die Stadtverwaltungen von Frankfurt und Offenbach Auskünfte, auf die es einen gesetzlichen Anspruch gibt?

Eine naheliegende Erklärung: In Hessen gab es bis Ende Mai 2018 kein Informationsfreiheitsgesetz. Und im hessischen Informationsfreiheitsgesetz, dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), dort die §§ 80 – 89, fehlt weiterhin eine Rechtsgrundlage, um Informationen über das Handeln und die Entscheidungen kommunaler Behörden einzusehen bzw. zu erhalten. Ursache dafür ist die Ausnahmeregelung in § 81 HDSIG, wonach Städte und Gemeinden nur dann Informationsfreiheit und Transparenz sicher stellen müssen, wenn sie dazu eine eigene Satzung beschließen.

  • In Offenbach hat die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 18.06.2020 den Magistrat aufgefordert, den Entwurf einer kommunalen zu erarbeiten, die spätestens am 31.03.2020 in Kraft treten soll. Aber der Oberbürgermeister von Offenbach, Dr. Felix Schwenke (SPD), hat noch im Juni 2019 in einem Brief an die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main erklärt, dass er „keinen sinnvollen Anwendungsbereich für eine Informationsfreiheitssatzung“ sieht. Eine Haltung, die sich auch in dem Schreiben des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach ausdrückt.
  • In Frankfurt sieht es in Sachen Informationsfreiheit und Transparenz noch schlechter aus. Ein Antrag der Fraktion DIE FRAKTION vom 09.03.2020 zum Thema „Transparenzsatzung für Frankfurt“, in der dernMagistrat aufgefordert wurde, den Entwurf einer Transparenzsatzung für die Stadt Frankfurt am Main zur Diskussion in den Fachausschüssen sowie anschließenden Beschlussfassung“ vorzulegen, wurde am 02.07.2020 mit den Stimmen von CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF abgelehnt. Und bereits zuvor wurde eine Anfrage der FDP-Fraktion vom 20.07.2018 zum Thema Informationsfreiheitssatzung für Frankfurt“ mehrmals vertagt, nicht beantwortet und ist mittlerweile in der parlamentarischen Versenkung verschwunden.

Um in Frankfurt neuen Schwung in Sachen Informationsfreiheit und Transparenz zu schaffen hat ein Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main auf der Ideenplattform des Bürgerbeteiligungsportals der Stadt Frankfurt die

Forderung nach einer kommunalen Informationsfreiheits- bzw. Transparenzsatzung

platziert. Alle Frankfurter*innen, denen Transparenz staatlichen, auch kommunalen, Handelns wichtig ist, sind aufgerufen, diese Forderung zu unterstützen. Sie müssen sich dazu lediglich auf der Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Frankfurt registrieren. Das kann direkt unter der o. g. Forderung geschehen. Die persönlichen Daten der Unterstützer*innen werden nicht veröffentlicht,  öffentlich sichtbar wird nur der Benutzername, der jeweils ausgewählt wird. Die Untersützung der Forderung ist auch mittels Unterschriften auf Papier möglich. Eine Vorlage ist hier zu finden.

Der Magistrat der Stadt Frankfurt befasst sich mit jedem Vorschlag, der von mindestens 200 Frankfurter*innen unterstützt wird.

 

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