Das Ausländerzentralregister verletzt Datenschutzstandards und die Grundrechte Millionen Betroffener

Datenschutzrheinmain/ Januar 13, 2022/ alle Beiträge, Internationales, Polizei und Geheimdienste (BRD), Sozialdatenschutz/ 0Kommentare

Zu viele Behörden können auf zu viele Daten für zu unterschiedliche Zwecke zugreifen – ohne ausreichende Kontrolle. Dies ist das Fazit der am 13.01.2022 veröffentlichten Studie Das Ausländerzentralregister – eine Datensammlung außer Kontrolle der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF). Ein Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis:

Quelle: Studie Das Ausländerzentralregister – eine Datensammlung außer Kontrolle

Die Studie ergänzt ein von der GFF in Auftrag gegebenes, ausführliches Rechtsgutachten von Prof. Matthias Bäcker, das ebenfalls am 13.01.2022 veröffentlicht wird. Es kommt zu dem Ergebnis, dass das Ausländerzentralregister (AZR) das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Diskriminierungsverbot sowie grundlegende europarechtliche Datenschutzstandards verletzt.

Über den Umfang des Ausländerzentralregisters und seine darin erhobenen Daten informiert das dafür verantwortliche Bundesverwaltungsamt auf seiner Homepage: …ist mit rund 26 Millionen personenbezogenen Datensätzen eines der ganz großen automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland. Im allgemeinen Datenbestand sind die Daten der Ausländerinnen und Ausländer gespeichert, die nicht nur vorübergehend (mindestens 3 Monate) im Inland leben oder gelebt haben. Die separat geführte Visadatei enthält hingegen die Daten der Visumantragsteller, die im Regelfall nur kurz in Deutschland bleiben. Das Ausländerzentralregister dient dabei mehr als 14.000 Partnerbehörden und Organisationen mit weit über 100.000 Nutzerinnen und Nutzern als… Informationsquelle… Bis zu 100 Millionen Geschäftsvorfälle werden so jährlich… abgewickelt.“

Die Studie der GFF untersucht, welche Daten aus ganz unterschiedlichen Lebensbereichen das AZR über Ausländer*innen in Deutschland speichert, wie diese Daten nahezu allen deutschen Behörden zugänglich sind und welche Schutz- und Kontrollmechanismen es auf dem Papier und in der Realität gibt. Die GFF stellt dazu fest: Es ist rechtlich nichts dagegen einzuwenden, Grunddaten über Nicht-Deutsche zum Zwecke der Migrationsverwaltung zu speichern.“

Das Ausländerzentralregister verletzt aber dort Grundrechte und Datenschutzstandards, wo unzählige weitere Datensätze gespeichert werden, die dann z.B. von Sicherheitsbehörden für völlig andere Zwecke genutzt werden können“, sagt Sarah Lincoln, Juristin bei der GFF und Autorin der Studie. Besonders betroffen hiervon sind Geflüchtete, über die neben Grundpersonalien, Adresse, Foto und aufenthaltsrechtlichen Angaben auch biometrische Daten sowie Angaben zu Gesundheit, Bildung, Familie und Fluchtgründe gespeichert werden. Der Umfang der gespeicherten Daten ist unverhältnismäßig. Wofür soll es erforderlich sein, künftig sogar die Asylbescheide mitsamt hochsensiblen Angaben zu Flucht, psychischer Verfassung oder politischer Verfolgung zentral zu speichern und tausenden Behörden zugänglich zu machen?, fragt Lincoln.

Die Studie zeigt auch ein Folgeproblem dieser Datenfülle auf: „Wenn hunderttausende Mitarbeiter*innen von Ausländerbehörden, Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, Nachrichtendiensten, Jobcenter, Jugendämtern und Gerichten auf so viele, teils hochsensible Daten zugreifen können, ist das Missbrauchspotenzial enorm“, sagt Lincoln. „Im schlimmsten Fall geraten Daten wie Adresse, sexuelle Orientierung oder politische Überzeugung in die Hände von rassistisch motivierten Straftäter*innen oder Verfolgerstaaten und bringen Betroffene so in Lebensgefahr.“

An der Studie wird deutlich, dass es an effektiven Kontrollmechanismen und Transparenz fehlt.

Die GFF unterstützte 13 Betroffene dabei, Auskunft zu den über sie im AZR gespeicherten Daten zu beantragen und stellte fest: Das Antragsverfahren ist mühsam, die Antworten verzögerten sich monatelang und waren unvollständig.

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