Landkreis Darmstadt-Dieburg: Informationsfreiheitssatzung wieder aufgehoben

Transparenz/ Januar 8, 2023/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz/ 2Kommentare

Nach dem Landkreis Groß-Gerau hatte auch der Landkreis Darrmstadt-Dieburg als zweiter von 21 hessischen Landkreisen in der Kreistagssitzung vom 08.04.2019 auf der Basis des hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) eine kommunale Informationsfreiheitssatzung beschlossen. Ohne dass aus den veröffentlichten Informationen über die Kreistagssitzungen eine Begründung hervorgeht, hat der Kreistag am 07.11.2022 auf Antrag der Koalition aus CDU und SPD – unter Zustimmung der AfD und gegen die Stimmen von Grünen, FDP, Linken und Klimaliste – mehrheitlich beschlossen, die Informationsfreiheitssatzung wieder aufzuheben. Hervor geht dies aus der Niederschrift der Kreistagssitzung (dort S. 19 – 24).

Quelle: Homepage des Landkreises Darmstadt-Dieburg

Die Informationsfreiheit und die Transparenz staatlichen Handelns in Hessen hat damit einen weiteren Rückschlag erlitten. Umd um diese ist es sowieso ausnehmend schlecht bestellt, wie ein Blick in das Transparenzranking 2021 zeigt. Im Vergleich der Bundesländer mit Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetzen liegt Hessen mit seinem seit 25.05.2018 geltenden Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz weit abgeschlagen auf dem letzten Platz. Lediglich Bayern und Niedersachsen – die nach wie vor nicht über Informationsfreiheitsgesetze verfügen – sind in der Bewertung noch hinter Hessen versammelt.

In Hessen gibt es knapp 600 jeweils rechtlich selbständige kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Landkreise, Anstalten öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände). Eine Übersicht ist hier zu finden. Aktuell gibt es in Hessen lediglich 12 kommunale Informationsfreiheitssatzungen, d. h. nur in 2 % aller kommunalen Gebietskörperschaften Eine Übersicht:

1. Informationsfreiheitssatzungen auf der Basis der §§ 80 – 89 HDSIG:

2. Ältere Infofreiheitssatzungen (vor Inkrafttreten des HDSIG beschlossen, aber noch immer in Kraft):

3. Mit Ausnahme der Städte Bad Soden a. Ts., Darmstadt, Kassel und Wiesbaden ist in allen anderen Satzungen geregelt, dass Informationsfreiheitsrechte nur für Einwohner*innen der jeweiligen Gebietskörperschaften gelten und für juristische Personen mit Sitz in der jeweiligen Gebietskörperschaft. Damit ist für Einwohner benachbarter Landkreise bzw. Kommunen jeglicher Informationsanspruch ausgehebelt, obwohl auch sie als Pendler*innen, Mitglieder von Vereinen und Bürgerinitiativen etc. von Entscheidungen der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften betroffen sind.

2 Kommentare

  1. Dagegen gestimmt haben auch die Abgeordneten der UWG Darmstadt-Dieburg und der FWG. Die GroKo begründete, das Verfahren sei zu bürokratisch und man antworte sowieso.

    1. Sehr geehrter Herr Rupp,

      Sie haben recht. Wir haben in unserer Berichterstattung versehentlich unterschlagen, dass auch die Fraktion der Freien Wähler / Unabhängige Wählergemeinschaften gegen die Abschaffung der kommunalen Informationsfreiheitssatzung gestimmt hat. Sorry!

      Sie schreiben: “… man antworte sowieso.”

      Dazu ein Vorschlag:
      Machen Sie einen Praxistest und fragen sie mal nach den Arbeits- und Dienstanweisungen des kommunalen Jobcenters des Landkreises Darmstadt-Dieburg, der Kreisagentur für Beschäftigung.

      Vorlagen dazu finden Sie hier
      – Kommunales Jobcenter des Landkreises Offenbach – https://ddrm.de/landkreis-offenbach-informationsfreiheitssatzung-am-1-januar-in-kraft-getreten/ und
      – Kommunales Jobcenter der Landeshautstadt Wiesbaden- https://ddrm.de/landeshauptstadt-wiesbaden-kommunale-informationsfreiheitssatzung-am-1-januar-in-kraft-getreten/

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