Eichenzell (Landkreis Fulda): Weitere kommunale Informationsfreiheitssatzung tritt am 01.08.2023 in Kraft

Transparenz/ Juli 30, 2023/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz/ 1Kommentare

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Am 20.07.2023 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eichenzell  eine Satzung zur Regelung des Zugangs zu amtlichen Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Eichenzell (Informationsfreiheitssatzung) beschlossen. Sie tritt am 01.08.2023 in Kraft.

Damit erhöht sich die Zahl der kommunalen Informationsfreiheitssatzungen in Hessen auf insgesamt 15 (5 Landkreise, 5 kreisfreie Großstädte und 5 weitere Städte und Gemeinden).

In Hessen gibt es es aber insgesamt nahezu 600 rechtlich selbständige kommunale Gebietskörperschaften, darunter 422 Städte und Gemeinden, davon 191 Städte (incl. der 5 kreisfreien Städte Darmstadt, Frankfurt, Kassel, Offenbach und Wiesbaden) und 231 Gemeinden, 21 Landkreise, mindestens 119 kommunale Zweckverbände unterschiedlichster Art und Aufgabenstellung, 4 kommunale Jobcenter (Groß Gerau, Lahn-Dill-Kreis, Main-Kinzig-Kreis, Landkreis Offenbach) die als rechtlich selbständige Anstalten öffentlichen Rechts Aufgaben kommunaler Gebietskörperschaften (der entsprechenden Landkreise) wahrnehmen; sowie eine unbekannte Anzahl weiterer rechtlich selbständiger Organisationen, denen von kommunaler Gebietskörperschaften (Gemeinden und Landkreisen) Aufgaben übertragen wurden, z. B. das Gesundheitsamt für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Auch die Informationsfreiheitssatzung der Gemeide Eichenzell ist – da sie sich ausdrücklich auf die Regelungen in den §§ 80 – 89 HDSIG bezieht – von dessen Mängeln geprägt. Wie groß diese sind, wird beim Blick auf das Transparenzranking 2021 deutlich. Gegenüber der Mehrzahl der anderen kommunalen Informationsfreiheitssatzungen in Hessen hat sie aber zwei nicht unbedeutende positive Merkmale:

1. Sie begrenzt den Informationsfreiheitsanspruch nicht auf Einwohner/innen der Gemeinde;
2. sie lässt auch eine anonymisierte bzw. psedonymisierte Antragstellung zu.


Im Vergleich der Bundesländer mit Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetzen liegt Hessen mit seinem seit 25.05.2018 geltenden Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz weit abgeschlagen auf dem letzten Platz – siehe dazu das Transparenzranking 2021. Lediglich Bayern und Niedersachsen – die nach wie vor nicht über Informationsfreiheitsgesetze verfügen – sind in der Bewertung noch hinter Hessen versammelt.

1 Kommentar

  1. Wie ängstlich und wie engstirnig die weit überwiegende Mehrzahl der kommunalen Gebietskörperschaften in Hessen mit Transparenz und Informationsfreiheit umgehen, war im April diesen Jahres auch mal Thema in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung:
    1. https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/so-wird-das-auskunftsrecht-in-hessischen-kommunen-eingeschraenkt-18822028.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
    2. https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/hessische-kommunen-bei-informationsfreiheit-zoegerlich-18822031.html

    Im übrigen enthält der Beitrag auch eine Würdigung Eurer Arbeit in Sachen Informationsfreiheit. Deshalb: Weiter so! Bleibt dran an diesem Thema!

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