Kommunale Informationsfreiheitssatzungen in Hessen – eine Übersicht

Transparenz/ November 28, 2022/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

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Dieser Beitrag ist nicht mehr aktuell. Er wurde durch eine am 01.08.2023 veröffentlichte Neufassung ersetzt. Diese finden Sie hier.


1. Informationsfreiheitssatzungen auf der Basis der §§ 80 – 89 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG):

2. Ältere Infofreiheitssatzungen (vor Inkrafttreten des HDSIG beschlossen, aber noch immer in Kraft):

3. Entwürfe von Informationsfreiheitssatzungen , die derzeit Gegenstand parlamentarischer Beratung sind:

4. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat einen Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung erarbeitet. Dieser Entwurf geht über die restriktiven Regelungen in den §§ 80 – 89 HDSIG hinaus und nimmt Anregungen aus anderen Landesgesetzen zur Informationsfreiheit und Transparenz von staatlichem und Verwaltungshandeln auf.

5. Sollten den Leser*innen dieses Beitrag weitere kommunale Informationsfreiheitssatzungen bekannt sein, bitten wir um entsprechende Information an kontakt [at] ddrm.de.


Update 06.01.2023

Am 01.01.2023 trat die Informationsfreiheitssatzung des Landkreises Offenbach in Kraft.


Update 08.01.2023

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat mit Beschluss des Kreistags seine Informationsfreiheitssatzung aufgehoben.


Update 29.03.2023

Die Stadtverordnetenversammlung in Frankfurt beschließt eine Informationsfreiheitssatzung, die am 01.04.2023 in Kraft tritt.


Update 30.07.2023

Die Gemeindevertretung in Eichenzell (Landkreis Fulda) beschließt eine Informationsfreiheitssatzung, die am 01.08.2023 in Kraft tritt.

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