Kommunale Informationsfreiheitssatzungen in Hessen – eine Übersicht
1. Informationsfreiheitssatzungen auf der Basis der §§ 80 – 89 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG):
- Landkreise Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Main-Taunus-Kreis, Marburg-Biedenkopf
- Städte Bad Soden a. Ts., Darmstadt, Kassel, Neu-Isenburg, Offenbach, Wiesbaden
2. Ältere Infofreiheitssatzungen (vor Inkrafttreten des HDSIG beschlossen, aber noch immer in Kraft):
- Landkreis Waldeck-Frankenberg
- Städte Alsfeld, Maintal
3. Entwürfe von Informationsfreiheitssatzungen , die derzeit Gegenstand parlamentarischer Beratung sind:
4. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat einen Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung erarbeitet. Dieser Entwurf geht über die restriktiven Regelungen in den §§ 80 – 89 HDSIG hinaus und nimmt Anregungen aus anderen Landesgesetzen zur Informationsfreiheit und Transparenz von staatlichem und Verwaltungshandeln auf.
5. Sollten den Leser*innen dieses Beitrag weitere kommunale Informationsfreiheitssatzungen bekannt sein, bitten wir um entsprechende Information an kontakt [at] ddrm.de.
Update 08.01.2023
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat mit Beschluss des Kreistags seine Informationsfreiheitssatzung aufgehoben.