Informationsfreiheit und Transparenz: Der erste internationale Vertrag tritt am 1. Dezember in Kraft – Deutschland steht im Abseits

Transparenz/ September 13, 2020/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz, Internationales/ 0Kommentare

Am 18.06.2009 wurde die Konvention No. 205 des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten (Tromsö-Konvention) verabschiedet; am 01.12.2020 wird sie in Kraft treten, nachdem 10 der 47 Mitgliedsstaaten des Europarats sie ratifiziert haben. Hier wie auch beim Datenschutz hat der Europarat Pionierarbeit geleistet.

Die Bundesregierung hat die Tromsö-Konvention bisher nicht einmal unterzeichnet. Sie verweist zu Unrecht darauf, dass die in Deutschland geltenden Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder die Funktion der Tromsö-Konvention erfüllen würden. In Wirklichkeit fehlt schlicht der politische Wille, der internationalen Entwicklung des Informationsfreiheitsrechts Rechnung zu tragen. Das wäre dringend nötig, denn in Bayern, Niedersachsen und Sachsen gibt es bisher keine Informationsfreiheitsgesetze.

Und in Hessen – das deutschlandweit das schlechteste aller Informationsfreiheitsgesetze hat – sind alle kommunalen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Landkreise, kommunale Zweckverbände etc.) aus dem Geltungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ausgenommen (§ 81 Abs. 1 Ziff. 7 HDSIG), sofern sie nicht eigene Informationsfreiheitssatzungen beschießen. Die meisten kommunalen Gebietskörperschaften in Hessen fassen das Thema lediglich zögerlich und mit spitzen Fingern an, wie diese Übersicht zeigt.

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