Bundestags-Petition gegen die geplante Opt-Out-Regelung der elektronischen Patientenakte (ePA) gestartet

Gesunde_daten/ Juni 8, 2023/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

WISPA, die Westfälische Initiative zum Schutz von Patientendaten, hat eine Bundestagspetition auf den Weg gebracht, mit der kurz und bündig (und richtigerweise) gefordert wird:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die elektronische Patientenakte (ePA) darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen BürgerInnen angelegt werden (OPT IN).“

Die Petition an den Deutschen Bundestag hat die Nummer 150309. Sie ist derzeit noch nicht auf der Homepage des Bundestags-Petitionsausschusses veröffentlicht und kann daher noch nicht online unterzeichnet werden. Bereits jetzt besteht aber die Möglichkeit, die Petition auf Papier zu unterschreiben. Den entsprecheden Vordruck finden Sie hier als pdf-Datei.

Unterschriftslisten bitte der WISPA – Westfälische Initiative zum Schutz von Patientendaten zusenden per Adresse Dr. Simone Connearn, Eickenbecker Str. 8, Drensteinfurt. Sie ist die Initiatorin der Petition.

In der Begründung für die Notwendigkeit der Petition erklärt die Westfälische Initiative zum Schutz von Patientendaten:

Das für dieses Jahr geplante DIGITALGESETZ sieht vor, daß die elektronische Patientenakte  für alle BürgerInnen automatisch ab Geburt auf zentralen Speichern (Servern) angelegt wird. Personen, die rechtzeitig davon erfahren, können widersprechen (OPT OUT). Eine solche Widerspruchslösung ist bei der Organspende vom Bundestag abgelehnt worden. Aber bei intimen, medizinischen Daten soll sie eingeführt werden? Das ist nicht akzeptabel.

Laut dem geplanten GESUNDHEITSDATENNUTZUNGSGESETZ soll Forschern,wie auch anderen Nutzern Zugang zu diesen Daten gegeben werden.

Ärztinnen und Ärzte werden verpflichtet, die Akte mit medizinischen Daten zu füllen – damit wird die Schweigepflicht abgeschafft. Krankheitsdaten gehören zu den intimsten Informationen über jeden Menschen. Private Gedanken und persönliche Informationen , die im vertrauensvollen Arztgespräch geäußert werden, gehören nicht in einen zentralen Speicher. Der IT-Konzern Bitmarck, Dienstleister für 80 Krankenkassen, wurde 2023 bereits zwei Mal Opfer von Hackerangriffen; Krankheitsdaten wurden im Darknet veröffentlicht.

Zentrale Datenspeicher sind nie sicher – deswegen: keine zentrale Speicherung der Krankheitsdaten von 80 Millionen Bundesbürgern in einer elektronischen Patientenakte  ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen!“

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