Sachsen: Staatskanzlei muss Facebook-Fanpage abschalten

Datenschutzrheinmain/ Juli 8, 2023/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Hessischer Datenschutz, Regionales, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) Dr. Juliane Hundert hat mit Bescheid vom 05.07.2023 der Staatskanzlei der sächsischen Landesregierung untersagt, die Facebook-Fanpage „facebook.com/Freistaat.Sachsen“ weiter zu betreiben. Für die Umsetzung der Anordnung hat die Staatskanzlei vier Wochen Zeit. Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Dresden erhoben werden.

Wesentliche Kritikpunkte, die sich hauptsächlich aus der bisherigen Rechtsprechung und einem Gutachten der Datenschutzkonferenz ergeben, konnten in der Stellungnahme der Sächsischen Staatskanzlei nicht entkräftet werden. Nach wie vor besteht bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Nutzung einer Facebook-Fanpage eine gemeinsame Verantwortlichkeit mit dem Meta-Konzern. Danach ist die Staatskanzlei verpflichtet, die Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzrechts nachzuweisen. Das kann sie aktuell nicht. Es ist jedoch essenziell, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden. Auch aufgrund ihrer Vorbildwirkung sollten sich öffentliche Stellen an Recht und Gesetz halten. Um die mit dem Facebook-Auftritt einhergehenden Rechtsverletzungen gegenüber den betroffenen Personen zu unterbinden, muss die Seite abgeschaltet werden. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Staatskanzlei eine Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit hat. Denn die Öffentlichkeitsarbeit darf nur auf rechtmäßige Weise betrieben werden. Die Nutzung von Facebook hingegen ist derzeit ohne Rechtsverstöße unmöglich. Datenschutzrechtliche Standards sind von öffentlichen Stellen jedoch auch bei der Verwendung von Werbenetzwerken wie Facebook einzuhalten“, sagt Dr. Juliane Hundert.

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte befugt, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu verbieten. Außerdem kann sie – wie auch im betreffenden Fall – Verwarnungen aussprechen. Die SDTB kritisiert auch, dass die Staatskanzlei mit ihrer Facebook-Seite gegen das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) verstößt. Ohne ausreichende Rechtsgrundlage werden Cookies auf den Geräten der Nutzenden gesetzt bzw. personenbezogene Daten erhoben, an Facebook übermittelt und zu hochangereicherten personenbezogenen Werbeprofilen verarbeitet.

Abschließend macht Dr. Juliane Hundert deutlich: „Das Verfahren gegen die Sächsische Staatskanzlei ist exemplarisch. Auch andere öffentliche Stellen im Freistaat Sachsen nutzen Facebook und sind zu rechtmäßigem Handeln verpflichtet. Sie sollten sich nicht hinter dem Verfahren gegen die Sächsische Staatskanzlei verstecken, sondern aktiv und umgehend die datenschutzwidrige Nutzung ihrer Facebook-Fanpages beenden.“

Quelle: Pressemitteilung der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten vom 07.07.2023


Die sächsische Landesdatenschutzbeauftragte ist damit dem Beispiel des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber gefolgt, der im Februar 2023 der Bundesregierung das Betreiben der Facebook-Fanpage des Bundespresseamtes untersagte. Dazu ist derzeit ein verwaltungsgerichtlicher Rechtsstreit anhängig.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), Prof. Alexander Roßnagel, lies in einer Pressemitteilung vom 08.04.2023 verlauten, dass die Nutzung von Facebook-Seiten durch öffentliche Stellen auf dem datenschutzrechtlichen Prüfstand stehe. Der HBDI prüft, welche Landesbehörden Facebook-Seiten betreiben. Der HBDI wirkt darauf hin, dass die von Landesbehörden betriebenen Facebook-Seiten deaktiviert werden, sofern die Verantwortlichen die datenschutzrechtliche Konformität nicht nachweisen können… Ich betone… die besondere Verantwortung öffentlicher Stellen, ihre Informationsaufgabe ohne Verletzung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Daher erwarte ich, dass die öffentlichen Stellen in Hessen keine neuen Facebook-Seiten erstellen und sich auf den Weg machen, von den Facebook-Seiten, die sie betreiben, zu datenschutzrechtlich unbedenklichen Alternativen für ihre Öffentlichkeitsarbeit zu wechseln. Grundlage der Öffentlichkeitsarbeit kann auch eine gut gepflegte Homepage sein.“

Neben Landesbehörden, z. B. dem hessischen Umweltministerium, betreiben auch viele hessische Kommunen, darunter die Großstädte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden,  eigene Facebook-Fanpages.

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