Landgericht Köln: DSGVO-Auskunftsanspruch gegenüber Krankenversicherung umfasst auch Gesprächsvermerke und Telefonnotizen

Gesunde_daten/ November 23, 2020/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Kläger machten bei ihrer (privaten) Krankenversicherung einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend. Dieser wurde von der Versicherung unter Hinweis auf den Datenschutzkodex der Versicherungswirtschaft abgelehnt.

Die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 11.11.2020 (Aktenzeichen: 23 O 172/19) ist bislang noch nicht öffentlich zugänglich.

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