GFF: Verfassungsbeschwerde gegen Trojaner-Einsatz durch Verfassungsschutz und Predicitive-Policing-Befugnisse der Polizei in Hamburg

Datenschutzrheinmain/ November 23, 2020/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

Der Hamburger Verfassungsschutz und die Polizei verfügen seit April 2020 über scharfe Überwachungsinstrumente:

  • Der Verfassungsschutz darf mit Trojanern verschlüsselte Kommunikation ausforschen,
  • die Polizei mittels Algorithmen Personenprofile erstellen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat gemeinsam mit der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union, der Humanistischen Union Hamburg, den Kritischen Jurastudierenden Hamburg und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen am 23.11.2020 Verfassungsbeschwerde gegen die entsprechenden Gesetzesänderungen. Diese Verfassungsbeschwerde steht in einem bundespolitischen Zusammenhang: Die Große Koalition will das Artikel 10-Gesetzes kurzfristig ändern und alle Verfassungsschutzbehörden sowie weitere Nachrichtendienste mit Trojanern ausstatten. Die Reformpläne leiden an den gleichen Mängeln wie das Hamburgische Verfassungsschutzgesetz.

In einer Pressemitteilung der GFF wird dazu festgestellt:

Geheimdiensttrojaner verletzt Grundrechte

Seit einer Änderung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes im April 2020 darf sich das Hamburger Amt für Verfassungsschutz ohne Gerichtsbeschluss oder ähnliche Vorab-Kontrolle in Geräte bestimmter Personen hacken (§ 8 Abs. 12). Das verletzt Betroffene in ihrem IT-Grundrecht (Recht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme) und es verletzt ihr Telekommunikationsgeheimnis. Zudem gefährdet der Geheimdiensttrojaner die vertrauliche Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern wie Anwält*innen und Journalist*innen und verletzt damit insbesondere die Pressefreiheit. „Mit dem Geheimdiensttrojaner sind nun selbst verschlüsselte Nachrichten nicht mehr sicher“, sagt Sebastian Friedrich, einer der Kläger*innen. „Das erschwert meine Arbeit ungemein: Es ist mir kaum möglich, wegen einer kurzen Nachfrage einmal quer durch Deutschland zu fahren, um mit meinem Kontakt face-to-face zu reden.“ Friedrich arbeitet als freier Journalist u.a. für den NDR und recherchierte in der Vergangenheit zur militanten Rechten und zum Rechtsterrorismus. Viele seiner Informant*innen brauchen besonderen Schutz.

Hamburger Regelungen zum Trojaner-Einsatz sind verfassungswidrig

Trojaner in Händen von Geheimdiensten sind verfassungswidrig, wenn ihr Einsatz nicht hinreichend begrenzt ist und der Staat Sicherheitslücken in IT-Systemen ausnutzt, statt sie den Betreibern zu melden. All das ist in Hamburg der Fall. Zudem urteilte das Bundesverfassungsgericht nach einer Verfassungsbeschwerde der GFF gegen die Auslandsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst im Mai 2020, dass die heimliche Überwachung bestimmter Personen einer gerichtsähnlichen Vorab-Kontrolle unterliegen muss. „In Hamburg werden die Überwachungsbefugnisse deutlich erweitert, ohne das Kontrollregime zu verbessern – damit ist der Verfassungsverstoß programmiert“, sagt Moini.

Auch Hamburger „Predictive Policing“-Ansatz ist verfassungswidrig

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich außerdem gegen die automatisierte Auswertung von Daten durch die Hamburgische Polizei (§ 49 HmbPolDVG). Die Polizei darf automatisierte Personenprofile aus einer nicht näher bestimmten Menge an Daten erstellen, darunter ggf. auch öffentlich verfügbare Daten aus sozialen Netzwerken. In Hamburg soll dadurch die vorbeugende Verbrechensbekämpfung („Predictive Policing“) Einzug halten – allerdings unter Verletzung der Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht der weniger eingriffsintensiven Rasterfahndung gesetzt hat. Es ist unklar, von wem Profile angefertigt werden können und welche Konsequenzen etwaiger „Beifang“ für die Betroffenen hat, also die Erfassung von Personen, die selbst nicht als gefährlich gelten. Unklar ist auch, für welche Zwecke genau Software eingesetzt werden kann und wie lange die Profile gespeichert werden.

Weitere Informationen zur Verfassungsbeschwerde finden Sie hier auf der Homepage der GFF.


Auch gegen die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse für Polizei und Verfassungsschutz in Hessen hat die GFF gemeinsam mit der Humanistischen Union (HU), der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main (dDRM) und dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) am 02.07.2019 in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Näheres dazu hier.


Zur Finanzierung dieser und anderer Verfassungsbeschwerden sind weitere Spenden notwendig

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