Hessentrojaner und Hessendata greifen Grundrechte an: Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz und Verfassungsschutzgesetz Hessen eingelegt

Datenschutzrheinmain/ Juli 2, 2019/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat gemeinsam mit der Humanistischen Union (HU), der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main (dDRM) und dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) am 02.07.2019 in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Hessische Polizeigesetz und Verfassungsschutzgesetz eingelegt.

Die Beschwerde richtet sich gegen die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse für Polizei und Verfassungsschutz. „Mit dem Hessentrojaner und der Big-Data-Analysesoftware Hessendata liegt Hessen beim Angriff auf die Freiheitsrechte im Ländervergleich weit vorne“ sagt Sarah Lincoln, Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Mit der Analysesoftware Hessendata des US-Unternehmens Palantir kann die Polizei Menschen und ihr Umfeld vollständig durchleuchten. Hessendata vereint Daten aus zahlreichen Polizeidatenbanken. Die Software wertet aber auch externe Daten, zum Beispiel aus sozialen Medien, aus. „Wer in den Fokus einer automatischen Datenanalyse gerät, wird schnell zum gläsernen Menschen“, sagt Lincoln.

Der Einsatz des sogenannten Hessentrojaners gefährdet die IT-Sicherheit aller Bürger*innen. Die Polizei kann IT-Sicherheitslücken geheim halten und sie für Überwachungsmaßnahmen ausnutzen, statt darauf hinzuwirken, dass sie schnellstmöglich vom Hersteller geschlossen werden. Dieselben Sicherheitslücken können dann aber auch Cyberkriminelle und ausländische Geheimdienste für Cyberangriffe nutzen.

“Der geringe potenzielle Gewinn an Sicherheit durch den sogenannten Hessentrojaner steht in einem extremen Missverhältnis zur massiven Gefährdung von unzähligen IT-Systemen weltweit “, führt Roman Peters von dieDatenschützer Rhein Main aus.

“Als Journalist und Bürgerrechtler bange ich um meine Informationsquellen”, erklärte der Marburger HU-Regionalvorsitzende und Beschwerdeführer Franz-Josef Hanke. “Ich kann künftig nicht mehr darauf hoffen, dass mir von Überwachung bedrohte Menschen überhaupt noch etwas über Telefon oder Email anvertrauen.”

Unter den sieben Beschwerdeführer*innen sind neben HU-Regionalvorsitzenden Franz Josef Hanke auch die Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, Klaus Landefeld als Vorstandsmitglied des Verbands der Internetwirtschaft eco und DE-CIX Aufsichtsrat sowie Silvia Gingold,Lehrerin in Ruhestand und Tochter des jüdischen Widerstandskämpfers Peter Gingold, die aufgrund ihres antifaschistischen Engagements seit ihrer Jugend unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht.

Vier der sieben Beschwerdeführer*innen (v. l. n. r.): Norbert Birkwald (VVN-BdA), Silvia Gingold (VVN-BdA), Franz-Josef Hanke (HU Marburg, Journalist), Klaus Landefeld (u.a. Beirat der DE-CIX Management GmbH). Rechts im Bild: Sarah Lincoln (Juristin der GFF).

Das neue Verfassungsschutzgesetz sieht unter anderem den weitreichenden Einsatz von verdeckten Ermittlern, die Ortung von Mobilfunkgeräten und die Überwachung von Reiserouten vor. Einmal erhobene Daten kann der Verfassungsschutz nahezu voraussetzungslos an andere öffentliche Stellen und an ausländische Regierungen weiterleiten. Betroffene selbst haben nur sehr eingeschränkte Auskunftsrechte darüber, welche Daten über sie erhoben wurden.

Für die angegriffenen Überwachungsbefugnisse hat die Hessische Landesregierung inzwischen bereits zweimal den BigBrotherAward erhalten, mit denen jährlich Datensünder in Wirtschaft und Politik prämiert werden.Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), Humanistische Union (HU), Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) und Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main (dDRM) vom 02.07.2019

Die Klageschrift des Juristen und Kriminologen Prof. Dr. Tobias Singelnstein finden Sie hier im Wortlaut.


Freiheit lebt vom Mitmachen!

Zur Finanzierung der Verfassungsbeschwerde sind weitere Spenden notwendig. Bitte nutzen Sie das Spendenformular auf der Webseite der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Dort gibt es auch Informationen zu alternativen Zahlmethoden.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und stellt Spendenbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt aus. Einzelheiten sind hier nachlesbar.


Auch die Piratenpartei Hessen hat am 02.07.2019 eine Verfassungsbeschwerde gegen Hessentrojaner und Hessendata eingelegt. Einzelheiten dazu können Sie hier nachlesen.


Update 03.07.2019

Drei der sechs Fraktionen im Hessischen Landtag haben zwischenzeitlich zur Verfassungsbeschwerde Stellung genommen:

SPD: https://www.spd-fraktion-hessen.de/2019/07/02/unsensibler-umgang-mit-datenschutz-und-buergerrechten/
FDP: https://fdp-fraktion-hessen.de/meldung/lenders-zur-verfassungsbeschwerde-gegen-polizeigesetz/
Linke: https://linksfraktion-hessen.de/site/fraktion/abgeordnete/dr-ulrich-j-wilken/pressemitteilungen/5087-hessentrojaner-und-co-–-verfassungsmäßige-zustände-müssen-in-hessen-von-bürgerinnen-und-bürgern-erstritten-werden.html

 

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