Italien: Datenschutz-Aufsichtsbehörde verhängt Geldbuße i. H. v. 12 Mio. € gegen Vodafone

Datenschutzrheinmain/ November 23, 2020/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Internationales, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Garante per la protezione dati personali (italienische Datenschutz-Aufsichtsbehörde) hat Vodafone zur Zahlung einer Geldbuße von über 12,25 Mio. € verurteilt, weil das Unternehmen die personenbezogenen Daten von Millionen von Nutzern illegal für Telemarketingzwecke verarbeitet hat. Neben der Zahlung der Geldbuße muss das Unternehmen eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, die von der Behörde festgelegt wurden, um die nationalen und europäischen Rechtsvorschriften zum Datenschutz einzuhalten. Die Maßnahme schließt eine komplexe Untersuchung ab, die nach Hunderten von Berichten und Beschwerden von Nutzern eingeleitet wurde, die sich über anhaltende unerwünschte Telefonkontakte beschwerten, die von Vodafone und seinem Vertriebsnetz zur Förderung der von dem Unternehmen angebotenen Telefon- und Internetdienste hergestellt wurden.

Weitere Profile von Verstößen wurden bei der Verwaltung der von externen Lieferanten beschafften Listen von Kontaktnamen gefunden. Listen, die die Handelspartner von Vodafone von anderen Unternehmen erhalten und ohne die erforderliche freie, informierte und spezifische Zustimmung der Nutzer an die Telefonistin weitergeleitet hatten. Auch die Sicherheitsvorkehrungen der Kundenverwaltungssysteme waren unzureichend.

Schließlich hat die Datenschutz-Aufsichtsbehörde Vodafone jede weitere Verarbeitung von Daten zu Werbe- oder kommerziellen Zwecken untersagt, die durch den Erwerb von Masterlisten von Dritten erfolgt, ohne dass diese eine spezifische, freie und informierte Zustimmung der Nutzer für die Übermittlung ihrer Daten eingeholt haben.

Quelle: Il Quotidiano della Pubblica Amministrazione (gekürzt), 16.11.2020 (übersetzt mit www.DeepL.com/Translator).

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