Frankfurt: Schaltet die Polizei ihre stationären Videoüberwachungskameras künftig für die Zeitdauer von Kundgebungen / Demonstrationen ab? Eine Stellungnahme des Frankfurter Polizeipräsidenten

CCTV-NeinDanke/ Juli 15, 2020/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 1Kommentare

Die Forderung, stationäre polizeiliche Videoüberwachungskameras während Kundgebungen und Demonstrationen für die Versammlungsteilnehmer sichtbar abzuschalten, richtete ein Mensch aus Frankfurt im Juni 2020 per E-Mail an Gerhard Bereswill, den Frankfurter Polizeipräsidenten. Anlass der Forderung: Zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichts NRW vom März 2020, die die Polizei in Köln und Dortmund verpflichten, ihre stationären Videoüberwachungskameras für die Zeitdauer von Kundgebungen / Demonstrationen abzuschalten. Diese Urteile sind die hier und hier in wesentlichen Auszügen bzw. im Wortlaut veröffentlicht.

Vor wenigen Tagen antwortete der Frankfurter Polizeipräsident, zumindest der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, die vom Beschwerdeführer über sein Schreiben an den Polizeipräsidenten informiert wurde. Auf Rückfrage erklärte dieser, dass er bisher keine Antwort vom Polizeipräsidenten erhalten habe, weil die Behörde zuvor die Postanschrift des Beschwerdeführers in Erfahrung bringen möchte. Was dieser wiederum in Kenntnis der in den letzten beiden Jahren aus dem hessischen Polizeiapparat versandten Drohschreiben (Stichwort: „NSU 2.0“) verweigerte.

Und was teilt der Frankfurter Polizeipräsident nun mit?

  • Die Urteile des Oberverwaltungsgerichts NRW vom März 2020 sind bekannt;
  • bei der Modernisierung der polizeilichen Videoüberwachungsanlagen (Standorte: Konstablerwache und „Kaisersack“ am Hauptbahnhof) und bei der geplanten Neuinstallation von Polizeikameras an der Hauptwache sollen diese Urteile beachtet werden;
  • eine entsprechende „technische Lösung“ sei in Arbeit;
  • eine Beschilderung der Polizeikameras, vergleichbar der neuen Beschilderung in Köln, sei geplant.

Der Brief des Frankfurter Polizeipräsidenten an die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ist hier im Wortlaut nachlesbar.


Einige ergänzende Informationen zur polizeilichen Videoüberwachung an der Konstablerwache:

Videoüberwachungskamera der Polizei an der Südwestecke der Konstablerwache 2013 und 2020 (das Hinweisschild am Kamera-Mast wurde ersatzlos entfernt)

          Hinweisschild an der Nordostecke der Konstablerwache 2020

Hinweischild der Polizei in Köln


Fragwürdig war die Videoüberwachung durch die Frankfurter Polizei auch schon früher! Im Mai 2017 hatten Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein-Main Gelegenheit, die Inhalte der Verfahrensverzeichnisse einzusehen, die die Polizei zu Ihren Videoüberwachungsanlagen erstellt hatte. Eine der Fragen war: Welchen Zweck verfolgt die jeweilige Videoüberwachung? Den Vogel schoss dabei das Verfahrensverzeichnis für die Konstablerwache ab. Hier wurde als Verwendungszweck das Sicherheitsempfinden der Bürger*innen angeführt.

1 Kommentar

  1. Wie ist das im Versammlungsgesetz, kann man da nicht täglich eine Versammlung anmelden?

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