Italienische Datenschutzbehörde verhängt Bußgeld i. H. v. 17 Mio. € wegen unerlaubter Werbe-Aktivitäten

Datenschutzrheinmain/ Juli 22, 2020/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Internationales, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die italienische Datenschutz-Aufsichtsbehördebehörde Garante per la protezione dei dati personali („Datenschutzgarantie“) hat sie gegen das italienische Telekommunikations-Unternehmen Wind Tre ein Bußgeld i. H. v. Knapp 17 Mio. € wegen zahlreicher Verstöße gegen Bestimmungen der DSGVO verhängt. Wind Tre ist ein großes italienisches Telekommunikations-Unternehmen, das nach eigenen Angaben ca. 30 Mio. Kunden hat.

In einer Presseerklärung vom 13.07.2020 wird dazu u. a. mitgeteilt: „Die ‚Garante per la protezione dei dati personali‘ (Datenschutzgarantie) setzt ihre Überwachungsaktivitäten in Bezug auf die Telefonbetreiber auch nach den Hunderten von Berichten und Beschwerden fort, die wöchentlich bei der Behörde eingehen, um sich über Fälle von ‚wildem Marketing‘ zu beschweren. Im Rahmen dieser Kontrolltätigkeiten sanktionierte die Behörde (das Telekommunikations-Unternehmen Wind Tre)für zahlreiche unrechtmäßige Datenverarbeitungsvorgänge, hauptsächlich im Zusammenhang mit Werbeaktivitäten. Wegen ähnlicher Verstöße unterlag das Unternehmen bereits einer Unterlassungs- und einstweiligen Verfügung, als das alte Datenschutzgesetz noch in Kraft war. Die neue Maßnahme wurde als Ergebnis einer komplexen Untersuchungs- und Inspektionstätigkeit beschlossen. Benutzer beschwerten sich über den Erhalt unerwünschter Werbekontakte, die ohne Zustimmung per SMS, E-Mail, Fax, Telefonanrufe und automatisierte Anrufe getätigt wurden. In vielen Fällen erklärten die Berichterstatter auch, dass sie ihr Recht, ihre Zustimmung zu widerrufen oder sich der Verarbeitung ihrer Daten zu Marketingzwecken zu widersetzen, nicht ausüben konnten… In anderen Fällen wurde die Veröffentlichung von Personendaten in öffentlichen Telefonbüchern trotz des (manchmal wiederholten) Widerstands der Betroffenen beanstandet. Die Untersuchung ergab auch, dass die Apps MyWind und My3 so eingerichtet wurden, dass der Benutzer verpflichtet ist, bei jedem neuen Zugriff eine Reihe von Einwilligungen für verschiedene Verarbeitungszwecke (Marketing, Profilerstellung, Kommunikation mit Dritten, Anreicherung und Geolokalisierung) zu erteilen und diese dann nach 24 Stunden widerrufen werden können… Die von Wind Tre zu seiner Verteidigung vorgebrachten Argumente und die Reihe von Korrekturmaßnahmen des Unternehmens, einschließlich der Zentralisierung der Werbekampagnen, wurden vom Bürgen als nicht ausreichend angesehen. Zusätzlich zur Sanktionierung der Telefongesellschaft in Höhe von 16.729.600 Euro untersagte die Behörde Wind die Verarbeitung der erworbenen Daten ohne Zustimmung und ordnete an, technische und organisatorische Maßnahmen zur wirksamen Kontrolle der Lieferkette der Partner sowie Verfahren zur Einhaltung der Bereitschaft der Nutzer, nicht gestört zu werden, zu ergreifen….“ Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*