Informationsfreiheit verkehrt! Stadt Frankfurt sabotiert Online-Portal „Topf Secret“

Transparenz/ Januar 14, 2020/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz, Regionales/ 0Kommentare

Als eine der wenigen Behörden in Deutschland boykottiert die Stadt Frankfurt die Online-Plattform „Topf Secret“ , über das Bürgerinnen und Bürger die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Betrieben abfragen können.

In den vergangenen Monaten lehnte die Behörde 450 Bürger-Anträge ab. Durch den „erheblichen Zeitaufwand“, der durch die Anträge entstünde, werde die Erledigung der „originären Pflichtaufgaben beeinträchtigt“, schrieb die Stadt an die Antragsstellerinnen und Antragssteller. Die Verbraucherorganisation foodwatch bezeichnete die Ablehnungen als rechtswidrig. Die Beantwortung von Bürgeranfragen gehöre zu den originären Aufgaben einer Behörde. Zudem könne sie die Beantwortung zeitlich strecken, anstatt abzulehnen – das wäre laut foodwatch in jedem Fall bürgerfreundlicher. In einem Muster-Fall legte foodwatch Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Dem hat die Stadt Frankfurt nun überraschenderweise „in vollem Umfang“ stattgegeben. Damit revidierte sie ihre negative Entscheidung und möchte die Kontrollergebnisse an foodwatch nun offenbar doch herausgeben.

Während die meisten Behörden in Deutschland die angefragten Kontrollberichte herausgeben, tritt die Stadt Frankfurt das Informationsrecht ihrer Bürgerinnen und Bürger mit Füßen“, kritisierte Rauna Bindewald, Volljuristin und Campaignerin bei foodwatch. Während foodwatch durch den neuen Bescheid der Stadt Frankfurt im Nachhinein Zugang zu den Kontrollergebnissen erhalten soll, sind die Fristen für die anderen 450 Anträge bereits verstrichen. „Es nicht nachvollziehbar, weshalb nur wir zu unserem Recht kommen sollen, weil wir uns erfolgreich zur Wehr gesetzt haben. Oberbürgermeister Feldmann muss seine Behörde anweisen, auch die anderen rechtswidrigen Ablehnungen zurückzunehmen! Der hausgemachte Personalmangel in Frankfurt darf nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürgern gehen, die von ihren gesetzlichen Informationsrechten Gebrauch machen wollen“, forderte Bindewald. Dies ermögliche das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz.

Derzeit wird in Deutschland nur ein Bruchteil der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen von Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben aktiv durch die Behörden veröffentlicht. Auf www.topf-secret.foodwatch.de ist es für Bürgerinnen und Bürger seit rund einem Jahr jedoch möglich, auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) amtliche Kontrollergebnisse abzufragen – auch solche, die die Behörden bislang geheim halten. 

Bundesweit wurden über „Topf Secret“ bislang mehr als 40.000 Anträge gestellt, allein in Frankfurt sind es mehr als 600. Der größte Teil der Behörden in Deutschland gibt die Hygiene-Kontrollergebnisse heraus. Auch die Stadt Frankfurt gewährte den Bürgerinnen und Bürgern zunächst Zugang zu den Informationen. Im Sommer 2019 ist sie dann jedoch dazu übergegangen, die Anträge kategorisch abzulehnen.

Derzeit laufen bundesweit hunderte gerichtliche Verfahren zu der Frage, ob Bürgerinnen und Bürger die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen über „Topf Secret“ erhalten dürfen. Kürzlich hat mit dem VGH Baden-Württemberg erstmalig ein Oberverwaltungsgericht zu dieser Rechtsfrage Stellung genommen und den Informationsanspruch klar bestätigt. Der VGH folgt dabei der Linie des Bundesverwaltungsgerichts, das in einem Grundsatzurteil die Informationsrechte ebenfalls eindeutig gestärkt hatte: Bürgerinnen und Bürger hätten über das VIG einen Rechtsanspruch, amtliche Informationen zur Lebensmittelüberwachung zu erhalten.

Quelle: Pressemitteilung von Foodwatch vom13.01.2020


Die Stadt Frankfurt tut sich insgesamt sehr schwer mit der Informationsfreiheit für ihre Bürger*innen:

  • Eine auf 2 Jahre befristete Informationsfreiheitssatzung wurde von der Stadt Frankfurt 2012 erst sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten veröffentlicht.
  • Die in § 81 HDSIG (Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz) eingeräumte Möglichkeit, eine neue Informationsfreiheitssatzung zu errichten, wird nicht genutzt.
  • Am 19.06.2018 hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main in einem Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt und die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung erklärt: Wir möchten Sie daher auffordern, umgehend prüfen zu lassen, ob eine Transparenzsatzung für die Stadt Frankfurt möglich ist und bei positivem Ergebnis mit der Erarbeitung umgehend zu beginnen. Andernfalls ist mit der Erstellung einer Informationsfreiheitssatzung zu beginnen. Diese Satzung darf mit ihren Standards nicht hinter den Regelungen des HDSIG zurückfallen; wo es rechtlich möglich ist, sollte die Frankfurter Informationsfreiheitssatzung über die Regelungen im HDSIG hinausgehen.” Dem Brief war ein Anforderungskatalog an eine kommunale Transparenz- bzw. Informationsfreiheitssatzung beigefügt, der hier im Wortlaut nachlesbar ist. Trotz mehrerer Erinnerungen hat der Oberbürgermeister nie auf den Brief geantwortet.

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