Videoüberwachung in Zeiten von Corona (I)

CCTV-NeinDanke/ April 3, 2020/ alle Beiträge, Datenschutz in Zeiten von Corona, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Das Corona-Virus beflügelt Überwachungs-Fetischist*innen weltweit. Hier ein Beispiel aus der Schweiz: In der Sonderverordnung 1 zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen infolge des Coronavirus des Kantons Aargau wird im Abschnitt „2. Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit“ verfügt:

Die Polizei kann zur Durchsetzung und Kontrolle der Verbote gemäss… COVID-19-Verordnung 2 bestehende, von der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz bewilligte optisch-elektronische Überwachungsanlagen öffentlich zugänglicher Räume zur Echtzeitüberwachung einsetzen, zu diesem Zweck auf Bildaufnahmegeräte von Dritten zugreifen und zusätzliche optisch-elektronische Überwachungsanlagen ohne Bewilligung der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz zur Echtzeitüberwachung des öffentlichen Raums einsetzen…“

Das sind gleich drei Ausnahmeregelungen in einem einzigen Satz:

  1. Ausdehnung des Nutzungszwecks (Überwachung, ob die im Kanton Aargau verfügten Ausgangs- und Abstandsregelungen eingehalten werden);
  2. Zugriff der Polizei auf Kameraanlagen Dritter;
  3. Errichtung weiterer Überwachungsanlagen ohne Einbeziehung der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde.

Da stellen sich Fragen:

  • Haben sich die Verfasser*innen dieser Verfügung auch mal gefragt, ob diese Maßnahmen geeignet sind, die Eindämmung der Corona-Pandemie im Kanton Aargau zu zu unterstützen?
  • Oder ist auch diese Maßnahme in der Rubrik „Viel wird schon viel helfen“ einzuordnen?

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