Kamera-Autos von Apple fahren durch Deutschland – Widerspruch ist möglich

CCTV-NeinDanke/ Juli 31, 2019/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Quelle: Unabh. Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)

Seit dem 29.04.2019 fährt Apple für seinen Kartendienst mit Kamera-Autos durch Deutschland, um Straßenzüge und deren Gebäudefronten aufzunehmen. Das Unternehmen gab an, dass die gewonnen Daten  zur Verbesserung des Kartendienstes genutzt werden sollen. Die Aufnahmen sollen nach Angaben von Apple aber nicht dafür genutzt werden, den Dienst „Look Around“ in Deutschland anzubieten. Dieser ist mit „Google Street View“ vergleichbar. Nach Informationen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sind neben Apple auch die Firmen Google und NCTech mit vergleichbaren Fahrzeugen unterwegs.Der BfDI hat am 30.06.2019 folgende Empfehlung veröffentlicht:

“Sofern Sie z.B. von einem der Kamera-Autos abgelichtet wurden und sich deshalb zur Durchsetzung Ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren möchten, haben wir hier einige Informationen für Sie zusammengestellt. Alle genannten Unternehmen haben Ihre europäische Hauptniederlassung nicht in Deutschland, die federführende Datenschutzbehörde sitzen deshalb in Irland (Apple, Google) bzw. dem Vereinigten Königreich (NCTech). Ihre Beschwerden müssen Sie jedoch nicht an die dortige Aufsichtsbehörde richten, sondern können diese bei den folgenden Landesdatenschutzbehörden einreichen::

  • Beschwerden gegenüber Apple richten Sie an: Landesamt für Datenschutzaufsicht Bayern, Promenade 18, 91522 Ansbach, E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
  • Beschwerden gegenüber Google richten Sie an: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ludwig-Erhard-Str. 22 7.OG, 20459 Hamburg, E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
  • Beschwerden gegenüber NCTech richten Sie an Ihre örtliche Landesdatenschutzbehörde, da das Unternehmen keine Niederlassung in Deutschland hat. Die Kontaktdaten finden Sie unter Anschriften und Links.”

Ergänzend hat die Datenschutzbeauftragte für Schleswig-Holstein am 29.07.2019 erklärt: “…hält das Abfahren von Straßenzügen mit Kamera-Autos nicht nur für kritisch, wenn Menschen auf den Wegen erkennbar sind oder gar in private Häuser hineingefilmt wird… Während Apple in Großbritannien (https://maps.apple.com/imagecollection/gb) [Extern] darüber informiert, dass man auf Anforderung Personen, Autos und auch sein Haus unkenntlich machen lassen kann, war davon auf der deutschen Webseite zunächst nicht die Rede (https://maps.apple.com/imagecollection/de) [Extern]. Erst heute Mittag hat Apple weitere Informationen bereitgestellt, wonach es auch in Deutschland möglich ist, die Grundstücksbilder zu entfernen…” Hansens Empfehlung: „Wer möchte, kann schon jetzt seinen Widerspruch einlegen – dann wird der Standort des Hauses für eine Löschung vorgemerkt.“

Wie schon beim verwandten Dienst Google Street View stellt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ein Schild zum Selbstausdrucken zur Verfügung, mit dem man zum Ausdruck bringen kann, dass man nicht mit den Aufnahmen der Kamera-Autos einverstanden ist (siehe oben).

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