Gelnhausen: Videoüberwachungskamera abgebaut – Anwohnerprotest erfolgreich!

CCTV-NeinDanke/ September 2, 2021/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 1Kommentare

Im Gelnhausener Ortsteil Höchst betreibt ein Ehepaar bzw. dessen Firma von ihrem privaten Hausgrundstück seit Mitte April 2021 eine Dome-Kamera, deren Aufnahmen im Internet veröffentlicht werden.

Quelle: Homepage der Firma Pregondo 

In der unmittelbaren Nachbarschaft regt sich seit Bekanntwerden der Videoüberwachung Protest und Widerstand. Von mehreren benachbarten Grundstücken aus ist die Kamera zu sehen, wie Fotos belegen, die die Nachbarn anfertigten. Ein Beispiel:

Die betroffenen Nachbar*innen beschwerten sich bereits Anfang Mai bei den Kamerabetreiber*innen, beim Hessischen Datenschutzbeauftragten sowie beim Bürgermeister der Stadt Gelnhausen, Daniel Christian Glöckner (FDP), und dem Leiter des Gelnhausener Ordnungsamtes (Einzelheiten dazu hier)

Nach vier Monaten stellte sich ein Erfolg der Proteste ein: Zunächst wurde die Übertragung der Fotos ins Internet beendet; inzwischen ist auch die Kamera abgebaut.

Ein Beispiel dafür, dass man sich erfolgreich gegen die Kameraüberwachung – hier durch private Kamerabetreiber*innen – wehren kann.


Was an Videoüberwachung im öffentlichen Raum rechtlich zulässig bzw. unzulässig ist und wie Gegenwehr gegen unzulässige Videoüberwachung möglich ist, wird hier umfangreich dargestellt.

1 Kommentar

  1. Erfreulich, allerdings nicht meine Erfahrung. In unserem Wohngebiet wird praktisch die gesamte Straße überwacht, sodass man bei jedem Verlassen des Hauses (egal ob zu Fuß oder Auto) von mindestens 8 Kameras gefilmt wird. Die meisten Betreiber haben ja nur eine einzige Kamera angebracht, welche direkt auf die Straße und Gehweg gerichtet ist. Bei Anschreiben des Datenschutzbeauftragten wird man nur abgewimmelt mit der Begründung, dass dies Teil des Hausrechts sei.

    Ich vermute dass bei solchen Dingen eher die Anzahl der Beschwerden zählt, als die faktische Auslegung des Sachverhalts.

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