Datenschutzrechtliche Regelungen im Gesundheitswesen…

Gesunde_daten/ Februar 5, 2024/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

… hat der Niedersächsische Datenschutzbeauftragte auf der Homepage seiner Behörde veröffentlicht und im Januar 2024 aktualisiert.

Die Fragen und Antworten gelten für Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Physiotherapeut*innen sowie sonstige heilberuflich tätige Personen. „Patientinnen und Patienten sollten sich an den Antworten ebenfalls orientieren, so der Niedersächsische Datenschutzbeauftragte.

Knapp 40 Fragen werden gestellt und beantwortet, darunter auch

  • Wie lange dürfen und müsssen Patient*innenakten gespeichert werden?
  • Können Patient*innen die Löschung von Datenverlangen?
  • Ist die Übergabe von Arztbriefen oder Rezepten an Angehörige und Bevollmächtigte zulässig?
  • Müssen Patient*innen vor einer Behandlung eine „Datenschutzerklärung“ unterschreiben?
  • Darf WhatsApp in der beruflichen Kommunikation genutzt werden?
  • Haben Patient*innen einen Anspruch auf Auskünfte aus der bei ihren Ärzt*innen etc. geführten Unterlagen?
  • Welche Regelungen gelten bei der Übermittlung von Gesundheits- und Behandlungsdaten an Ehepartner*innen?

Die Fragen und Antworten sind hier nachlesbar.

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