Jetzt auch in Thüringen: Polizei darf Einsätze künftig mit Bodycams filmen

CCTV-NeinDanke/ Juli 7, 2022/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 0Kommentare

Eine Erpressung hat geklappt: Die CDU im Landtag von Thüringen hat von der Minderheitsregierung aus Linken, SPD und Grünen als Preis für ihre Zustimmung zum Landeshaushalt für 2022 die landesweite Einführung von Bodycams bei der Polizei in Thüringen verlangt. Dem haben nach einer Information des MDR die Fraktionen von Linke, SPD und Grünen im Innenausschuss des Landtags zugestimmt. Im Haushalt für 2022 sind dafür Ausgaben i. H. v. 600.000 € eingeplant.

Wortreich erklären jetzt Linke und Grüne im Thüringer Landtag, dass sie eigentlich gegen den Einsatz der Bodycams gewesen seien und dass sie „das Schlimmste“ verhindert“ hätten.

  • Sascha Bilay, innenpolitischer Sprecher der Linken im Thüringer Landtag lässt u. a. verlauten: „‚Wir bringen die Grundrechte der Bürger:innen und das Schutzbedürfnis von Polizeibeamt:innen in eine Balance. Als LINKE haben wir umfangreiche Änderungsvorstellungen eingebracht, die fast alle aufgegriffen wurden. Neben dem Einsatz der Videoaufzeichnung durch Beamt:innen können nun auch die vom Polizeieinsatz betroffenen Personen die Aufzeichnungen verlangen.‘ Ebenfalls auf Verlangen der LINKEN wird es ab 2024 ein automatisches Aufzeichnen der Kamera geben, sobald die Polizeiwaffe aus der Halterung am Gürtel genommen wird. Damit werde das Vertrauen in die Polizei gestärkt. Eine solche Gesetzesregelung sei einmalig in Deutschland. ‚Der Kameraeinsatz ist dann nicht mehr von individuellen Entscheidungen abhängig‘…“.
  • Und Madeleine Henfling, innenpolitische Sprecherin der Grünen im Thüringer Landtag erklärt u. a.: „Wir waren von Anfang an skeptisch, ob die Bodycam wirklich hilft, um Polizeibeamt*innen und Dritte vor Gewalt zu schützen. Und ich sage es deutlich: Auch nach den Anhörungen sind wir nicht überzeugt. Weil wir jedoch die Verabredungen mit der CDU-Fraktion zum Haushalt respektieren, werden wir jetzt die rechtlichen Grundlagen im Polizeiaufgabengesetz dafür schaffen. Unser Fokus bei der Erarbeitung des Änderungsantrags lag allerdings vor allem auf dem Schutz der Bürger*innenrechte. Insbesondere der Einsatz von Bodycams in Wohnungen – ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre – konnte verhindert werden. Zwar wird nun der Einsatz in Arbeits- und Geschäftsräumen ermöglicht, aber die Verwertung unterliegt einem Richter*innenvorbehalt. Dies zu ermöglichen fiel uns sehr schwer, da in der Anhörung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert wurden. Wir hoffen, dass wir mit dem vorliegenden Ergebnis eine anwendbare und rechtlich sichere Lösung gefunden haben…“.

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