NRW: Entwurf eines Landes-Versammlungsgesetzes schränkt Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie den Schutz personenbezogener Daten ein

Datenschutzrheinmain/ Mai 6, 2021/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 0Kommentare

Die CDU/FDP-Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 27.01.2021 den Entwurf eines Versammlungsgesetzes für NRW in den Landtag eingebracht. Sie macht damit von der Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht Gebrauch, die den Ländern vom Bund im Zuge der Föderalismusreform übertragen wurde.

Es darf begründet vermutet werden, dass auch zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts NRW aus dem Jahr 2020, die die Nutzung stationärer Polizeikameras zur Überwachung von Demonstrationen und Kundgebung untersagten, Anlass für die Gesetzesinitiative sind. Denn in der Begründung des Gesetzentwurfs (S. 2) verweist die Landesregierung u. a. darauf, dass „die bestehende gesetzliche Grundlage für Ton-und Bildaufnahmen bei Versammlungen an die in den letzten Jahren rasant erfolgte technische Entwicklung im Bereich der Aufnahmetechnik angepasst“ werden solle.

Am 06.05.2021 findet zum Gesetzentwurf der Landesregierung im Innenausschuss des Landtags in NRW eine Anhörung statt. Das Bündnis Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten kritisiert, dass die geladenen Expert*innen mehrheitlich Funktionen bekleiden, die in unmittelbarer Nähe zu Polizei und Ordnungsdiensten stehen. Die Nutzer*innen des Rechts auf Versammlungsfreiheit bleiben , denn Vertreter*innen der Zivilgesellschaft sind keine geladen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 05.05.2021 erklären der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), das Komitee für Grundrechte und Demokratie und die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (vdj): Die Versammlungsfreiheit ist – als kollektive Meinungsfreiheit – eines der wichtigsten politischen Grundrechte, das für den politischen Meinungskampf, die gesellschaftliche Teilhabe und die Sicherstellung von demokratischen Grundsätzen von zentraler Bedeutung ist. Tritt das Versammlungsgesetz für NRW wie vorgeschlagen in Kraft, würden die zentralen verfassungsrechtlichen  Grundsätze der Versammlungsfreiheit, wie sie seit dem Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1985 bestehen, unterlaufen. Dazu gehören die Autonomie in der Ausgestaltung der Versammlung, die Staatsfreiheit, der freie Zugang zur Versammlung und die Abwesenheit von Observation und Registrierung…“

Der Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung wird als vordemokratisch und als Ausdruck des Überweachungsstaats bewertet: „Der Entwurf der Landesregierung ist durch ein tiefes Misstrauen gegen Bürger:innen geprägt, die vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit Gebrauch machen. Versammlungen werden alleinig als polizeilich zu behandelndes Problem – als Gefahr, der man begegnen muss – verstanden. Entsprechend sieht der Entwurf weitreichende Regulierungs- und Überwachungsmöglichkeiten für die Polizei vor: Die Anwendbarkeit von Polizeirecht in Versammlungen, die Errichtung von Kontrollstellen zur Identitätsfeststellung und Durchsuchung, das Verbot der Teilnahme mithilfe von Meldeauflagen, Videoüberwachung und -aufzeichnung, Gefährderansprachen und weitere Maßnahmen. Zusätzlich werden Möglichkeiten der Kriminalisierung von Teilnehmenden und Veranstalter:innen stark ausgeweitet. Es werden neue Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten geschaffen, sowie Strafmaße erhöht. Der Versammlungsleitung werden umfangreiche Pflichten auferlegt, die Anmeldung von Versammlungen wird erschwert.“

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main unterstützt die Positionen und Forderungen des BündnisVersammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten, weil Eingriffe in Grundrechte in einzelnen Bundesländern, auch in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, nachteilige Folgen für Menschen in ganz Deutschland haben.

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