Niedersachsen: Die Zeit für ein Transparenzgesetz ist gekommen!

Transparenz/ Oktober 27, 2022/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) fordert in einer am 27.10.2022 veröffentlichten Entschließung die möglichen Koalitionspartner SPD und Grüne in Niedersachsen auf, den Erlass eines Transparenzgesetzes in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.

Niedersachsen ist neben Bayern das einzige Land, das bisher weder ein Informationsfreiheits- noch ein Transparenzgesetz hat. Nach Ansicht der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein Dr. h.c. Marit Hansen, die für das Jahr 2022 den Vorsitz der IFK führt, sollte sich dies nun ändern: Die IFK regt an, Informationsfreiheit und Transparenz zum Thema der Koalitionsverhandlungen in Niedersachsen zu machen und dort den Erlass eines Transparenzgesetzes festzuschreiben.

Hansen erklärt dazu: „Der Bund und alle anderen Länder, die über Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze verfügen, haben damit gute Erfahrungen gemacht. Transparenz ist ein wichtiger Bestandteil jeder modernen Verwaltung. Ich appelliere an die Koalitionsparteien in
Niedersachsen, das Thema anzupacken und den Bürgerinnen und Bürgern endlich einen vorbehaltlosen Zugang zu den Informationen ihrer Verwaltung zu ermöglichen.“

Auch die Bürgerrrechtsgruppe freiheitsfoo,die ihren örtlichen Schwerpunkt in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover hat, hat in einem Forderungskatalog die Fraktionen von SPD und Grünen im Niedersächsischen Landtag u.a. aufgefordert, ein Transparenzgesetz für Niedersachsen ins Werk zu setzen, das den Namen verdient und Niedersachsen endlich vom letzten Rang im Transparenzranking Deutschlands in die Spitzengruppe bringt. Insbesondere fordern wir:

  • Deckelung gegebenenfalls anfallender Gebühren,
  • eine aktive Veröffentlichungspflicht der Landes- und Kommunalbehörden in Niedersachsen von wichtigen staatlichen Dokumenten,
  • die Möglichkeit, Anfragen anonym einzureichen,
  • die in bisherigen Entwürfen ausgenommenen Stellen, vor allem Hochschulen, Gerichte, der Landesrechnungshof, Finanzbehörden und der Inlandsgeheimdienst, sind in die Auskunftspflicht einzubeziehen,
  • die Beteiligung der Zivilgesellschaft bereits in der Entwurfsphase und
  • den barrierefreien Zugang zu öffentlichen Daten in einem dem Open-Data-Ansatz verpflichteten Portal.“

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