Nutzen und Tücken einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung – ein Erfahrungsbericht der Bürgerinitiative Fähre Mühlheim/Maintal

Transparenz/ Februar 24, 2021/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz, Regionales/ 0Kommentare

Die Mainfähre Mühlheim wurde im Oktober 2017 durch den Eigentümer, den Landkreis Offenbach, außer Betrieb gesetzt. Da es zwischen Hanau und Frankfurt keine Brücken über den Main gibt, war die Fähre – neben ihrem „Zwilling“, der Mainfähre Rumpenheimfür den motorisierten und nichtmotorisierten Verkehr eine wichtige Verbindung zwischen dem nördlichen und dem südlichen Ufer des Mains.

Gegen die Stilllegung der Fähre regte sich Widerstand in den unmittelbar betroffenen Gemeinden, die Bürgerinitiative Fähre Mühlheim/Maintal bildete sich. Da die Stadt Maintal, auf deren Gebiet die Fähre verkehrte, als eine von wenigen hessischen Gemeinden über eine kommunale Informationsfreiheitssatzung verfügt, nutzten Mitglieder der Bürgerinitiative die damit gebotenen Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung. Mit „durchwachsenen“ Ergebnissen, wie eine aktuelle Veröffentlichung der Bürgerinitiative zeigt.

Hessen ist mit dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) mit weitem Abstand Schlusslicht im Ranking der Bundesländer, die über ein Informationsfreiheitsgesetz verfügen. Einer der Gründe dafür ist, dass mit § 81 Abs. 1 Ziff. 7 HDSIG alle kommunalen Gebietskörperschaften als dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen sind – es sei denn, sie würden eine eigene Informationsfreiheitssatzung beschließen. Und das haben bisher nur die wenigsten der hessischen Landkreise, Städte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände getan.


  • Eine Übersicht über bestehende und geplante kommunale Informationsfreiheitssatzungen in Hessen ist hier zu finden.
  • Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat im Dezember 2019 auf der Basis eines Satzungsentwurfs des Bündnis Informationsfreiheit für Bayern einen Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung erarbeitet. Er geht über die restriktiven Regelungen in den §§ 80 – 89 HDSIG hinaus und nimmt Anregungen aus anderen Landesgesetzen zur Informationsfreiheit und Transparenz von staatlichem und Verwaltungshandeln auf. Dem Hessische Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde der Satzungsentwurf vorab zur Kenntnis gegeben. In einer Stellungnahme werden keine Einwände gegen den Satzungsentwurf erhoben. Im Februar 2020 hat ihn die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main den kommunalen Spitzenverbänden in Hessen (Hessischer Städtetag e. V.; Hessischer Städte- und Gemeindebund e. V.; Hessischer Landkreistag) übergeben. Die Mustersatzung (Entwurf) Informationsfreiheit für Städte und Gemeinden in Hessen ist hier im Wortlaut nachlesbar.
  • Weitere Informationen zum Thema Informationsfreiheit / Transparenz finden Sie hier

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