Köln: Jahrelange Kennzeichenerfassung und Überwachung von Eingängen durch die Polizei illegal

CCTV-NeinDanke/ Februar 11, 2021/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 0Kommentare

Am 08.02.2021 hat das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag eines Klägers gegen die polizeiliche Videoüberwachung in Bezug auf den Neumarkt in Köln entschieden (20 L 2344/20). Die Kölner Initiative Kameras stoppen erklärt dazu:

Dieser Beschluss hat Auswirkungen auf die gesamte polizeiliche Videoüberwachung in NRW, weil das Gericht grundsätzlich feststellt: ‚§ 15a PolG NRW ermächtigt allerdings weder zur Videoüberwachung privater und/oder sensibler Bereiche noch zur KFZ-Kennzeichenerfassung.‘

Der Kläger und unsere Initiative hatten in den letzten Jahren wiederholt bemängelt, dass die Polizei Köln genau dieses tut. Wie Videoaufnahmen, die aus einem Strafverfahren bekannt sind, und wie die Datenanfrage eines Steuerberaters gezeigt haben, werden Hauseingänge und KFZ-Kennzeichen durch die Polizei Köln eben nicht unkenntlich gemacht und somit durch die Videoüberwachungsanlage erfasst und mindestens 14 Tage gespeichert. Mit der Überwachung der Hauseingänge kann die Polizei bisher erkennen, welche Ärztinnen/Ärzte, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte oder anderen sensiblen Lebenszusammenhänge besucht werden. Über KFZ-Kennzeichen können die Halterinnen und Halter aller Fahrzeuge ermittelt werden.

Das Verwaltungsgericht hat deshalb nun klargestellt: ‚Entsprechend hat der Antragsgegner sicherzustellen, dass Privatbereiche, d.h. Wohn- und Geschäftshauseingänge im Videobereich Neumarkt, der Eingangsbereich des Gesundheitsamtes und die KFZ-Kennzeichen der den Videobereich befahrenden Straßenverkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer unkenntlich gemacht/ verpixelt werden.‘

Unsere Initiative fordert die sofortige Einstellung der gesamten Videoüberwachung der Polizei Köln, solange dieser Gerichtsbeschluss nicht technisch umgesetzt ist. Jede weitere Stunde Videoüberwachung ohne entsprechende Verpixelung ist rechtswidrig!

Das Gericht stellte weiterhin fest, dass die Videoüberwachung einen „erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung„ darstellt. Auch wenn unter den o.g. Bedingungen die Videoüberwachung am Neumarkt vom Gericht im Eilverfahren betrachtet als gerade noch rechtmäßig angesehen wird, so hat es der Polizei Köln und dem Land NRW doch einige weitere Einschränkungen mit auf den Weg gegeben…“

Der Neumarkt in Köln ist einer der zentralen Plätze in der Kölner Innenstadt mit hohem Aufkommen von Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen


Im Januar 2021 hat das Verwaltungsgericht Köln bereits entschieden, dass die Videoüberwachung des Breslauer Platzes in Köln (nördlich angrenzend an den Hauptbahnhof) durch die Polizei vorerst eingestellt werden muss.

 

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