Bundesverfassungsgericht: Wesentliche Regelungen im BND-Gesetz zur strategischen Fernmeldeaufklärung im Ausland sind verfassungswidrig

Datenschutzrheinmain/ Mai 19, 2020/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

2016 hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das es dem Bundesnachrichtendienst erlaubt, ausländische Journalist*innen auszuspionieren. Das zerstört das Vertrauen zwischen Journalist*innen und ihren Quellen gerade dort, wo es investigativer Journalismus besonders schwer hat. Deshalb haben ausländische Journalist*innen und Menschenrechtsaktivist*innen aus Mexiko, Guatemala und Slowenien vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das BND-Gesetz geklagt. Ein Bündnis aus Journalistenverbänden und Nichtregierungsorganisationen, darunter Reporter ohne Grenzen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte, hat sie dabei unterstützt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelte am 14. /15.01.2020 über die Verfassungsbeschwerde, am 19.05.2020 entschied es, dass das 2016 novellierte BND-Gesetz in großen Teilen verfassungswidrig ist.

Bei der sogenannten Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung durchforstet der Auslandsnachrichtendienst BND ohne konkreten Verdacht große Datenströme auf für ihn interessante Informationen. Die Kläger*innen arbeiten zu Themen von organisierter Kriminalität über Korruption bis hin zu Terrorismus. Alles Themen, für die sich auch der BND interessiert. Deshalb befürchten die Kläger*innen, bei ihrer Arbeit auch ins Visier des BND zu geraten. Sie fürchten unter anderem um den Schutz ihrer Quellen.

In der Pressemitteilung zum Urteil in dieser Sache erklärt das BVerfG u. a., dass „die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden ist und nach der derzeitigen Ausgestaltung… gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verstößt. Dies betrifft sowohl die Erhebung und Verarbeitung der Daten als auch die Übermittlung der hierdurch gewonnenen Daten an andere Stellen wie ebenfalls die Kooperation mit anderen ausländischen Nachrichtendiensten… die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG (ist) nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt. Jedenfalls der Schutz des Art. 10 Abs. 1 und des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG als Abwehrrechte gegenüber einer Telekommunikationsüberwachung erstreckt sich auch auf Ausländer im Ausland. Das gilt unabhängig davon, ob die Überwachung vom Inland oder vom Ausland aus erfolgt…“ Das Urteil hat das Aktenzeichen 1 BvR 2835/17.

In einer Stellungnahme zum Urteil des BVerfG erklärt die Gesellschaft für Freiheitsrechte: Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts ist das erste zur BND-Überwachung seit über 20 Jahren. ‚Der Gesetzgeber muss jetzt die neuen digitalen Formen der Überwachung einhegen, die Edward Snowden aufgedeckt hat‘, sagt Rechtsanwalt Bijan Moini, Syndikus der GFF und Verfahrensbevollmächtigter von Reporter Ohne Grenzen. ‚Das heutige Urteil gliedert den BND endlich in das Grundgesetz ein: Das Gericht macht weitreichende Vorgaben dafür, wie weitreichend und tief der Dienst überwachen darf, wie verletzliche Personengruppen geschützt und die unabhängige Kontrolle gestärkt werden muss.‘… Über sieben Jahre, nachdem Edward Snowden ein globales System geheimdienstlicher Massenüberwachung enthüllt hat, hat das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der deutschen Beteiligung daran höchstrichterlich entschieden. Im Zuge des NSA-Skandals hatte ein Untersuchungsausschuss des Bundestages ans Licht gebracht, dass der BND als Steigbügelhalter der NSA fungierte, woraufhin die damalige Große Koalition ein neues BND-Gesetz verabschiedete. Doch anstatt dem Auslandsgeheimdienst klare Schranken zu setzen, wollte die Bundesregierung die praktisch flächendeckende Auslandsüberwachung einfach pauschal legalisieren – trotz massiver Proteste aus der Zivilgesellschaft und ohne die Grenzen der Verfassung zu beachten…“


Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main unterstützt gemeinsam mit der Humanistischen Union (HU) und dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) eine von der GFF initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die Ende 2018 vom Hessischen Landtag beschlossene Neufassung des Hessischen Polizei- und des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes. Näheres dazu finden Sie hier.

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Die FAZ hat es schon 2011 gewusst:

Geheimdienste: Es ist Zeit, sie abzuschaffen!

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