Deutscher Anwaltverein fordert Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung

Datenschutzrheinmain/ Dezember 27, 2021/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 1Kommentare

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist eine der Organisationen, die seit Jahren die Vorratsdatenspeicherung ablehnen, mit der die die Verbindungsdaten und die IP-Adressen von unbescholtenen Bürger*innen ohne jeden Anlass gespeichert werden (sollen). Wegen rechtlicher Bedenken – auch des EuGH – ist diese in Deutschland derzeit ausgesetzt.

Der DAV unterstützt die Pläne des neuen Bundesjustizministers Dr. Marco Buschmann (FDP), die Vorratsdatenspeicherung zu streichen. Allein bei einem Verdacht und mit richterlichem Beschluss sollten solche Maßnahmen möglich sein. Des Weiteren setzt sich der DAV für eine Überwachungsgesamtrechnung ein.

Am sichersten sind die Daten, die gar nicht erhoben werden, so Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV. Das anlasslose Speichern der Verbindungsdaten von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern sei mit einem liberalen Rechtsstaat nicht vereinbar. Die Speicherung von Daten ohne auch nur den geringsten Verdacht gegen die Betroffenen muss grundrechtliches Tabu sein, so Ruge. Nach Ansicht des DAV müssten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr der „3E-Regelung“ unterliegen: Es bedarf der Evaluation, der Evidenz und der Empirie. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass dort, wo es die Vorratsdatenspe­cherung gab und gibt, Terror-Anschläge nicht verhindert werden konnten, wie beispielsweise in Paris.

Positiv sieht der DAV auch die geplante Überwachungsgesamtrechnung. Der DAV arbeitet bereits gemeinsam mit der Ludwig-Maximilians-Universität München an einem solchen Vorhaben. 

Quelle: Pressemitteilung des Dt. Anwaltsvereins vom 22.2.2021

1 Kommentar

  1. am 08. April 2022

    Comeback der Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig:
    Ehemaliger EuGH-Richter verwirft Pläne der EU-Kommission

    In einem heute veröffentlichten Rechtsgutachten stellt der ehemalige EU-Richter Prof. Dr. iur. Vilenas Vadapalas fest, dass zwei der am weitesten verbreiteten Methoden der Vorratsdatenspeicherung “nicht mit der Rechtsprechung des EuGH und den Grundrechten vereinbar” sind:

    https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2022/04/20220407_Legal_Opinion_Data_Retention_Vadapalas_updated-SimeonTC-VV-REV.pdf

    https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2021/07/wk07294.en211.pdf

    https://www.patrick-breyer.de/comeback-der-vorratsdatenspeicherung-grundrechtswidrig-ehemaliger-eugh-richter-verwirft-plaene-der-eu-kommission/

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