Videoüberwachung der Mensa an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf

CCTV-NeinDanke/ Dezember 19, 2019/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Seit dem 04.12.2019 wird der Bereich der Hauptmensa an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf durch mehrere Kameras überwacht. Der Allgemeine Studierenden-Ausschuss (AStA) der Düsseldorfer Universität hat dazu am 17.12.2019 erklärt:

Die erhobenen Daten werden grundsätzlich für sieben Tage gespeichert und die Überwachung dient nach Angaben des Studierendenwerkes der Sicherung des Gebäudes und der Mitarbeitenden… Unser Kompromissvorschlag, die Kameras nur außerhalb der Öffnungszeiten zu betreiben, wurde vehement abgelehnt… Der AStA sieht die Belange der Studierenden nicht ausreichend berücksichtigt und respektiert. Daher können wir diese Haltung des Studierendenwerkes nur schwer nachvollziehen, sodass wir uns gezwungen sehen, rechtliche Schritte näher zu prüfen. Leider konnte das Studierendenwerk nicht begründen, wie eine Überwachung der Haupteingänge während der Öffnungszeiten der Mensa, wo sich zu dieser Zeit hunderte Studierende aufhalten, die Gebäudesicherheit gegen Einbrüche erhöhen sollte. Im Gespräch wurden lediglich Vorfälle außerhalb der Öffnungszeiten konkret benannt. Andere wollte man uns aus – unserer Ansicht nach vorgeschobenen – Datenschutzbedenken nicht weitergeben.

Wir als AStA sind der Auffassung, dass die Belange der Gebäude- und Personalsicherheit in möglichst schonenden Ausgleich mit den Persönlichkeitsrechten der Studierenden gebracht werden müssen. Während der Öffnungszeiten der Mensa ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte vor dem Hintergrund der hohen Besucherzahl besonders intensiv, wohingegen Einbrüche oder Sachbeschädigungen während dieser Zeiten mehr als unwahrscheinlich sind. Von einem schonenden Ausgleich kann hier kaum gesprochen werden, es wird vielmehr ohne jede Rücksicht oder Bedenken milderer Mittel in die Persönlichkeitsrechte der Besuchenden eingegriffen

Außerdem kritisieren wir scharf, dass es vor dem Aufstellen der Kameras keinerlei Rücksprache mit dem AStA gab. Wir halten es für unbedingt erforderlich, die Studierendenvertretung bereits vor der Installation einer Videoüberwachungsanlage zu informieren und am Prozess der Einrichtung zu beteiligen…

Das Studierendenparlament hat die Mittel für weitere rechtliche Schritte gegen die Videoüberwachung auf der letzten Sitzung einstimmig bewilligt…“

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