Kronberg/Taunus: Kommunale Informationsfreiheitssatzung beschlossen

Transparenz/ Februar 25, 2023/ alle Beiträge, Regionales/ 0Kommentare

Nur auf Grund der Ausnahmeregelung in § 81 Abs. 1 Ziffer 7 HDSIG ist es notwendig, auf kommunaler Ebene in Hessen (Gemeinde, Städte, Landkreise) Informationsfreiheitssatzungen in Kraft zu setzen, um Transparenz der Verwaltung und Informationsfreiheit für Bürger*innen sicherzustellen. Von den 26 Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den 417 Städten und Gemeinden in Hessen verfügen derzeit (Februar 2023) lediglich die Landkreise Groß-Gerau, Marburg-Biedenkopf, Offenbach und Waldeck-Frankenberg; die kreisfreien Städte Darmstadt, Kassel, Offenbach und Wiesbaden sowie die Städte Alsfeld, Bad Soden a. Ts., Maintal und Neu-Isenburg über kommunale Informationsfreiheitssatzungen.

Am 06.11.2022 hatte die FDP-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung in Kronberg/Taunus einen Antrag zur Errichtung einer Informationsfreiheitssatzung eingebracht. Die Fraktion erklärte: „Die von der FDP für Kronberg vorgeschlagene Satzung (Anlage 1) stützt sich auf die Mustersatzung ‚Informationsfreiheit für Städte und Gemeinden in Hessen‘ nach einem Entwurf der Bürgerrechtsgruppe ‚dieDatenschützer Rhein Main‘ (Anlage 2).“

Die übrigen in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen (CDU, Grüne, SPD und zwei lokale Wähler*innen-Gruppen) konnten für die Zustimmung zum Antrag der FDP nicht gewonnen werden. Die FDP-Fraktion hat deshalb am 01.02.2013 in einem Änderungsantrag einen veränderten Satzungstext vorgeschlagen, der sich an der kommunalen Informationsfreiheitssatzung der Stadt Bad Soden a. Ts. orientiert.

Diesem Satzungsentwurf hat die Stadtverordnetenversammlung in Kronberg am 23.02.2023 mehrheitlich zugestimmt. Damit gibt es in Hessen jetzt insgesamt 13 kommunale Informationsfreiheitssatzungen. Ausnahmslos alle sind geprägt von den schwerwiegenden Mängeln, die in den §§ 80 – 89 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) angelegt und verankert sind

Auch wenn die FDP-Stadtverordnetenfraktion in Kronberg mit ihrem ersten Entwurf für eine kommunale Informationsfreiheitssatzung am Widerstand der anderen Fraktionen gescheitert ist, kann festgestellt werden: Der Versuch, auf kommunaler Ebene Informationsfreiheit und Transparenz der öffentlichen Verwaltung durchzusetzen, war und ist ehrenhaft. Dies gerade auch vor dem Hintergrund, dass dies der bislang einzige Versuch dieser Art in Hessen ist. Was die FDP-Fraktion in Kronberg zur Begründung ihres ersten Antrags geschrieben hat, bleibt daher richtig:

Eine Informationsfreiheitssatzung für Kronberg würde die Transparenz der Stadt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erhöhen und das Vertrauen in die Verwaltung stärken:

  • Jedermann sollte sich über die öffentlichen Angelegenheiten in der Stadt Kronberg informieren können – auch über Fragen, die in den öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, Ausschüsse oder Ortsbeiräte nicht ausreichend erläutert wurden (z.B. auch über Entscheidungshintergründe, Planungsberichte, Protokolle, Gutachten, Kostenkalkulationen usw.) auch ohne die Notwendigkeit, dass individuell berechtigte Interesse nachzuweisen.
  • Durch das Vorliegen von wesentlichen und aktuellen Informationen in maschinenlesbarer Form können auch die Kronberger Mandatsträger ihre politische Meinungsbildung sowie Entscheidungsfindung verbessern; bei freier Verfügbarkeit relevanter Daten in einem Transparenzportal müssten sie weniger Anfragen an die Verwaltung stellen.
  • Informationsfreiheit ist ein Erfordernis der Pressefreiheit. Journalisten können zuverlässiges Datenmaterial beziehen, statt auf die offiziellen Pressemitteilungen der Behörden oder die Auskunftswilligkeit von Insidern angewiesen zu sein.
  • Aber auch für Bürgerinitiativen bietet die Informationsfreiheit Vorteile: Die Elemente der direkten Demokratie (Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Anregungs- und Beschwerderecht, Bürgerbefragung) sehen bisher jedoch kein vorgelagertes Informationsrecht vor.
  • Die Anforderungen der Transparenz fördern die Entwicklung der Verwaltung hin zu digitalen, strukturierten Datensammlungen. Bei konsequenter Umsetzung werden dadurch auch Verwaltungsprozesse und -entscheidungen fundierter und effizienter sowie die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern erleichtert…“

Update 30.07.2023

Im Rahmen einer Recherche zu kommunalen Informationsfreiheitssatzungen in Hessen wurde festgestellt, dass die am 23.02.2023 vom der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Informationsfreiheitssatzung nicht auf der Seite mit den Satzungen der Stadt Kronberg veröffentlicht ist. Von der Redaktion dieser Homepage wurde der Bürgermeister der Stadt Kronberg per E-Mail angefragt:

„Tritt die Satzung erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft? Oder welche andere Ursache har der genante Sachverhalt? Wenn Sie etwas zur Aufklärung beitragen können würden wir unsfür eine entsprechende Nachricht von Ihnen bedanken.“

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