Verwaltungsgericht Hamburg: Fingerabdruckpflicht für Personalausweise vorerst ausgesetzt

Datenschutzrheinmain/ März 21, 2023/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, EU-Datenschutz/ 0Kommentare

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat Zweifel, ob die Fingerabdruckpflicht bei Personalausweisen rechtmäßig ist. Das geht aus einem Urteil vom 22.02.2023 (Aktenzeichen: 20 E 377/23) hervor. Der Kläger, dessen alter Personalausweis im April 2023 ungültig wird, hatte beantragt, ihm einen neuen auszustellen, ohne dass seine Fingerabdrücke erfasst werden. In einer einstweiligen Anordnung verpflichtet das Gericht die zuständige Behörde, dem Kläger “auf Antrag einen auf ein Jahr befristeten Personalausweis ohne die Abnahme von dessen Fingerabdrücken auszustellen”. Der Ausgang eines entsprechenden Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Zulässigkeit der Speicherpflicht könne abgewartet werden. Zudem könnte nach Einschätzung des Gerichts die Fingerabdruckpflicht “möglicherweise” gegen die Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) verstoßen.

Gegen die Speicherpflicht von Fingerabdrücken hat Digitalcourage e. V. eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden eingereicht. Das Gericht hat sich in einem Beschluss vom 13.01.2023 (Aktenzeichen: 6 K 1563/21.WI)

  • der Argumentation der von Digitalcourage e. V. angeschlossen,
  • Zweifel an der Gültigkeit der EU-Verordnung zur Fingerabdruckpflicht angemeldet, auf der das deutsche Personalausweisgesetz basiert und
  • dem Europ. Gerichtskof (EuGH) Fragen für eine Vorabentscheidung vorgelegt.

Der Hamburger Kläger bezog sich ausdrücklich auf das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden und vor dem EuGH.

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