Vor 35 Jahren in Frankfurt: Protest gegen die Volkszählung 1987
Quelle: Twitter-Account “AutonomeGeschichte” (@RadicalPast) 06.06.2022
Die ausführliche Kritik am System des „Zensus“ bleibt auch 2022 aktuell. Der Einfachheit halber verweisen wir auf die ausführlichen Texte und Argumentationen zum Zensus 2011. Beispielhaft seien die Volkszählungsfibel 2011, die lose Sammlung von Kritikpunkten im Wiki des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung oder ein ebenso altes Aufklärungs-Video genannt. Auch die Folien eines in 2010 und 2011 häufiger gehaltenen Vortrags können einen guten Einstieg in das Thema bieten (als Bild- oder odp-Datei verfügbar). Für Freunde des Podcasts ist die Folge 5 der 6teiligen Podcastreihe zur Volkszählung 2011 hörenswert, die sich eben insbesondere mit der Kritik daran beschäftigt.
Wohl erst mit dem Eintreffen der Anschreiben zur Aufforderung der Beantwortung der Fragenkataloge bzw. mit dem Erscheinen der „Erhebungsbeauftragten“ wird das Thema „Zensus 2022“ eine breitere Schicht an Menschen zu interessieren beginnen. Die PR-Abteilung der Zensus-Betreiber wird versuchen, etwa aufkommende Kritik oder Verweigerungshaltungen mittels ihrer „Dialogkampagne“ einzudämmen. Vermutlich nicht ganz ohne Erfolg.
Doch was immer dann noch kommt oder auch nicht kommt: Das Versprechen, mittels genauerer Zahlen eine bessere, gerechtere und schönere Welt dank besserer politischer Steuerung zu erzielen wird in 2022 wie schon 1987 und 2011 nichts anderes als eine Illusion bleiben.
Musterbrief an das hessische statistische Landesamt im Zusammenhang zu einer Sammelklage … zurKorrektur-Lesung und Nutzung nach eigenem Ermessen
…- erfolgt gerade…
Vorname, Name:
Geburtsdatum:
Anschrift:
Datum:
In Berufung und mit erweiterten Hinweisen auf den Antrag auf Auskunft
nach Art 15 DS GVO, Information nach Art 14DS GVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hier liegt ihnen ein Anschreiben vor, welches auf ein Musterschreiben von der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main Bezug nimmt ,
Quellenangabe: https://ddrm.de/europarechtswidrig-hessishes-ausfuehrungsgesetz-zu -zensusgesetz-2022/
Darüber hinaus gibt es nun weitere Veröffentlichungen zu zumindest einem Datenschutz – Leck, welches zu einem Moratorium der Datenerhebung im Zusammenhang von Verbrauchertäuschung und Nötigung, wie unter falschen Vorraussetungen undemokratischer und verfassungswidriger Zwangsgeld-Strafen – Erhebungsforderungen welche wiederum im Zusammenhang der vorsätzlichen Entwürdigung und Kriminalisierung unbescholtener Bürger, zum Zensus 2022 angeordnet wurde.
Quellenangabe zu weiteren Verdacht auf Veruntreuung sensibeler Daten unter Missachtung des informellen Rechte-schutzes der Bürger/innen in Deutschland und darüber hinaus in Europa, durch den Staat und dem Vollstreckungswerkzeug Zensusgesetz sowie die ausübenden Gewalten dahinter. Leider ergibt die Recherche zur ersten Quellenangabe, das auch das hessische statistische Landesamt in Bezug auf dessen Auskunftspflichtes nach Art. 15 DSGVO sich verweigert Transparenz herzustellen ( seiner Verpflichtung zum Bürger/- Recht ) und dem Informationsanspruch aus Art. 14 DSGVO damit nicht ausreichend seiner Auskunftsverpflichtung genügt. Siehe erste Quellenangabe, ist auch hier das verweisen auf das kommunale Meldeamt, wie dem hessischen Datenschutzbeauftragten nicht Zielführend und somit wieder nur ein verdachtserhärtendes Beweismittel mehr ist, das hier mit vorsätzlicher Irreführung Zeit zu “schinden” scheint ( die damit im Verdacht steht vorsätzlich entmündigungs – strategisch gegen “ mündige “ Bürger/innen eingesetzt erscheint );
Frage: Ist das wirklich so gewollt?
… dann verantworten Sie sich bitte entsprechend, dem geltendem Gesetz !!!
Informationsfreiheit und Vernunftbegabung gehören zur allgemeingültigen Entscheidungsgrundlage, um überhaupt als Mündig gelten zu dürfen. Wer dies Vorsätzlich behindert oder gar verhindern versucht macht sich einer daraus erfolgenden Straftat mitschuldig. Im Umkehrschluss sind durch vorsätzliche Irreführung entstandene Beschlüsse unhaltbar. Die Faktenlage erfordert hiermit ein Moratorium zur
Aufklährung aller für die Beschlussfähigkeit erforderlichen Grundlagen.
Die Nötigung an einer entmündigenden Befragung des Zensus auf dem jetzigen (11.Juni 2022) Informellen Sachstand zu 2022 teilnehmen zu müssen, entbehrt noch einer relevanten Rechtsgrundlage mit Einbeziehung der vollständigen Menschenrechte ansonsten ist dieses Verfahren “ eigentlich grundsätzlich “, als Rechtswidrig an zu sehen.
Weitere Informationsquellen zum Verdacht auf machtpolitischem Missbrauch:
1. Datenschutzerklährung/Impressum ( des Auftrittsprodukt.gsb.bund.de ) – am 11.06.2022: Enthält keine Angaben zum amerikanischen Hoster: http://www.zensus2022.de.cdn.cloudflare ??? 2. Unter: https://www.heise.de/news./Datenschutz-Probleme-beim-Onlineportal-zum-zensus-2022-7091744.html
, wird auf das Datenschutz – Problem ( e) beim online- Portal Zensus 2022 hingewiesen
3. Unter: https://www.datenschutzexperte.de/ verstoss-gegen-datenschutz, kann man auch etwas Weiterbildung zur Verantwortung erhalten, die sich aus der Faktenlage heraus ergibt. Interessant ist auch die cookie- Einstellung der Website in der der Hoster Cloudflare ( derzeit noch ) deaktiviert ist… Vertrauenswürdig … hm ( noch )…
4. Zum immer noch anhaltenden Datenschutz-Skandal:
https://www.telefontarifrechner.de//Datenschutsskandal-Zensus-2022:-Auch-am-Montag-werden-IP-Adressen-in-die-USA-weitergeleitet—-BfDI- bestaetigt-Weitergabe-news25336.html
5. Interessant auch, das vor 3. Wochen bereits anwaltliche Informationen schon zumindest 277.364 Aufrufe in Youtube hatte, wo Datensicherheit bereits auch schon in Frage gestellt wurde.
Nur als ein Beispiel von vielen hier nun der Taschenanwalt zum Thema:
https://youtu.be/I3aU4Oz-F58
Frage: Würden Sie ihre sensibelen Daten Jemandem übertragen, der offensichtlich bewusst schlampig oder unbewusst unprofessionel damit umgeht?
Und dazu noch mit Methoden arbeitet, die unter aller Würde Menschenrechtsverletzung in Kauf nimmt ( mit Zwangsgeld- Erhebungen ).
In welchem Jahrhundert leben wir denn eigentlich ?
Ob es noch Hoffnung gibt, das es in einem Land, das sich einstmals als das Land der Dichter und Denker rühmte noch eine rechtschaffende Sammelklage zum Pannenbehafteten Zensus gibt???…:
https://www.judid.de/bruessel-will-sammelklagen-richtlinie/
Klar ist eines , es gibt noch “Verbesserungsbedarf “..
Darf sich ein/e ( noch ??? ) mündig/e/r Bürger/in darauf berufen ( auch gendergerecht?)???
https://www.judid.de/musterfeststellungsklage-topjuristin-sieht-verbesserungsbedarf/
Interessant: Das Recht um informelle Selbstbestimmung, …gilt doch noch, …oder?..:
https://odysee.com/@backup-videos:8/volksz%C3%A4hlung-1987-und-2022:5
Liebe Grüsse aus dem Odenwald, Francy