Spendenaufruf für eine Verfassungsklage gegen den Staatstrojaner und die automatische Datenanalyse im Hessischen Polizeigesetz

R/ Juni 5, 2019/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Hessischer Datenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD), Regionales, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

dieDatenschützer Rhein Main klagen gegen den Staatstrojaner und die automatische Datenanalyse im Hessischen Polizeigesetz – dafür brauchen wir Ihre Unterstützung!

Seit dem 4. Juli 2018 ist in Hessen ein neues Polizeigesetz in Kraft, welches den Einsatz sogenannter „Staatstrojaner“ durch die Polizei erlaubt. Die Polizei kann IT-Sicherheitslücken geheim halten und sie für Überwachungsmaßnahmen ausnutzen, statt darauf hinzuwirken, dass Sicherheitslücken geschlossen werden. Dies ist eine Verletzung des sogenannten IT-Grundrechts, das “Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme”.

Darüber hinaus schafft das neue Gesetz die Grundlage für die Nutzung der Software Hessendata, mit der die hessische Polizei Menschen und ihr Umfeld durchleuchten kann. Hessendata vereint Daten aus zahlreichen Polizeidatenbanken, wertet aber auch externe Daten, z.B. aus sozialen Medien aus. Wer im Fokus einer automatischen Datenanalyse steht, wird schnell zum gläsernen Menschen: Durch die Verknüpfung zahlreicher Daten kann die Polizei umfassende Persönlichkeitsprofile erstellen. Das ist mit der Menschenwürde unvereinbar.

Mit dem Gesetzespaket vom 4. Juli wurde auch das Verfassungsschutzgesetz Hessen verschärft und der weitreichende Einsatz von verdeckten Ermittlern, die Ortung von Mobilfunkgeräten und die Überwachung von Reiserouten ermöglicht. Erhobene Daten kann der Verfassungsschutz nahezu voraussetzungslos an andere öffentliche Stellen und an ausländische Regierungen weiterleiten. Betroffene erfahren nur sehr selten, welche Daten über sie kursieren.

Die neuen Regelungen stellen schwere Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar.

Dagegen müssen wir kämpfen!

In Kooperation mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte, der Humanistischen Union und dem Forum Informatiker_innen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung werden wir deshalb am 4. Juli 2019 Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigesetz und das Verfassungsschutzgesetz Hessen einlegen. Dafür brauchen wir Ihre Hilfe: Mit Ihrer Unterstützung wollen wir 8.000 Euro sammeln, um dieses Verfahren zu finanzieren.

Bitte helfen Sie uns dabei – Freiheit lebt vom Mitmachen.

Bitte nutzen Sie das Spendenformular auf der Webseite der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Dort gibt es auch Informationen zu alternativen Zahlmethoden wie Überweisung, Bitcoin,…

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und stellt Spendenbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt aus. Einzelheiten sind hier nachlesbar.

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