„Für gute digitale Bildung“

Schuetze/ Juni 5, 2019/ alle Beiträge, Datenschutz an Schulen, Hessischer Datenschutz/ 0Kommentare

Besser: Für einen wirksamen Schutz der Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte von Kindern, Eltern und schulischen Mitarbeitern

Im Rahmen des Digitalpaktes für eine bessere Bildung an hessischen Schulen haben sich

zusammengeschlossen und ein Positionspapier erstellt, das darauf hinweist, dass die hier zur Verfügung gestellten Mittel bei weitem nicht ausreichen.

Außerdem weist es darauf hin, dass neue Hard- und Software den aktuellen Missstand nicht beseitigen können, auch wenn hier der Aufholbedarf gelinde gesagt ‚erheblich‘ ist. Vielmehr ist ein Konzeptwechsel notwendig, der auch die Aus- und Fortbildung des neuen und bereits aktiven Lehrpersonals mit einschließt.

Der Redaktion von dieDatenschützer Rhein Main liegen Informationen zu einem USB Stick vor, der auf der Straße gefunden wurde. Er enthält Bewerbungsdaten von Referendaren für eine hessische Grundschule, Leistungsdaten von den Schülerinnen und Schülern zweier Grundschulklassen und diese natürlich völlig unverschlüsselt.

Der Redaktion von dieDatenschützer Rhein Main wurde eine Beschwerde einer jüngeren Grundschullehrerin bekannt, deren Bild auf der Homepage der Schule veröffentlicht wurde, von dort kopiert landete dieses Bild auf einer Porno-Website. Nicht auszumalen, was mit den Bildern von Schülerinnen und Schülern der Schul-Websites geschieht, wenn sie auf kinderpornografischen Sites landen mit genauer Angabe, bei welcher Schule man dieses Kind finden kann.

Der Redaktion von dieDatenschützer Rhein Main sind zahlreiche Fälle von nicht oder nicht ausreichend ausgebildeten schulischen Datenschutzbeauftragten an hessischen Schulen bekannt. Sowie von Fällen, bei denen benannte schulische Datenschutz­beauftragte keine hinreichenden Freistellungen für ihre Tätigkeit erhalten. Mit der Konsequenz, dass der Datenschutz und die Datenschutzkontrolle an hessischen Schulen darnieder liegt.

Mit Besorgnis lesen dieDatenschützer Rhein Main dieses Positionspapier. Dort wird das Thema Datenschutz auf die Frage von technischer Sicherheit reduziert. Tatsächlich geht es aber um die Sicherung des Persönlichkeitsrechtes und des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und der Beschäftigten an hessischen Schulen.

Was wäre, wenn durch die Nutzung des Messenger Dienstes WhatsApp Schüler, die heute an den Demonstrationen ‚Friday for Future‘ teilnehmen in 5 oder 10 Jahren die Einreise in die USA verweigert wird, weil die Betreiber von WhatsApp mit den US-Sicherheits­behörden zu eng zusammenarbeiten.

Was wäre, wenn durch unsachgemäße Handhabung von IT Systemen an Schulen, schwache Leistungsdaten von Schülern der Mittelstufe, die später längst ausgebügelt sind, sich im Berufsleben nachteilig auf ihre Karriere auswirken, weil diese Daten mangels schulischer Datenschutz-Kompetenz wer-weiß-wohin gelangt sind.

Soweit der Datenschutz betroffen ist, ist der in dem Positionspapier beschriebe Missstand nicht annähernd getroffen.
Natürlich werden bessere Hardware und sorgfältiger ausgewählte Software, die Situation verbessern. Noch wichtiger sind aber die Qualifizierung der Lehrerinnen und Lehrer, die Qualifizierung und der Ausbau der Ressourcen der schulischen Datenschutzbeauftragten und eine notwendige Anpassung des schulischen Lehrplans mit Inhalten zum Datenschutz und zur digitalen Selbstverteidigung für die Schülerinnen und Schüler.

 

Von Roland Schäfer

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