„aktivAPP“ für Hartz-IV-Bezieher*innen? Kommunales Jobcenter Landkreis Offenbach beantwortet einige von vielen Fragen

Sozial-Datenschutz/ Januar 14, 2020/ alle Beiträge, Jobcenter Main-Taunus-Kreis, Jobcenter MainArbeit Stadt Offenbach, Jobcenter Pro Arbeit Landkreis Offenbach, Sozialdatenschutz/ 2Kommentare

Pro Arbeit, das kommunale Jobcenter des Landkreises Offenbach, teilte am 13.12.2019 auf seiner Homepage mit: „Was kann ein Hartz-IV-Empfänger tun, um erwerbsfähig zu bleiben? Wie kann er erkennen, ob er gefährdet ist, seine Erwerbsfähigkeit zu verlieren? Diese Fragen werden die Kommunalen Jobcenter der Kreise Offenbach und Main-Taunus sowie der Stadt Offenbach künftig noch stärker im Blick haben. Gemeinsam starten sie ab Januar 2020 das Pilotprojekt ‚Kooperation für Prävention, Fitness und Gesundheit im Jobcenter‘ (KOPF22). Das Projekt soll… dazu beitragen, die Gefahr, dass eine Person ihre Erwerbsfähigkeit mittel- oder langfristig verliert, besser abzuschätzen und zu reduzieren. Im Mittelpunkt stehen Männer und Frauen mit einem beginnenden Handicap und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. ‚Für sie sollen neue Beschäftigungschancen eröffnet werden, indem die Jobcenter neue Ansätze zur Unterstützung und zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit über einen längeren Zeitraum erproben und auswerten‘… Ein zentraler Bestandteil des Projektes ist die Entwicklung einer ‚aktivAPP‘. Mit ihr erfassen Langzeitarbeitslose persönliche Daten zu ihren individuellen Lebensbedingungen, woraus die App einen Wert berechnet; den sogenannten ‚reha score‘. Dieser Score gibt an, ob und wie stark die Erwerbsfähigkeit eines Menschen bereits gefährdet ist. Aus den Ergebnissen werden maßgeschneiderte Förderstrategien abgeleitet, um die Arbeitsfähigkeit des Einzelnen zu erhalten und zu stärken. Die jeweiligen Daten, aus denen sich der ‚reha score‘ berechnet, bleiben dabei anonym.“ In einer Projektdarstellung werden weitere Einzelheiten der beschriebene Maßnahme bekannt gegeben.

Auf der Grundlage dieser Information hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main am 21.12.2019 eine Anfrage an das für das Pilotprojekt KOPF22 verantwortlich zeichnende Jobcenter des Landkreises Offenbach gerichtet.

Am 14.01.2020 antwortete der Vorstand des kommunalen Jobcenters Pro Arbeit Kreis Offenbach (AöR). Seine Antwort im Wortlaut: „… wir danken Ihnen für Ihre Anfrage und das daraus sprechende Interesse an  unserem Projektvorhaben KOPF22. Es handelt sich dabei um ein Entwicklungsprojekt mit Start am 1.1.2020. Derzeit befinden wir uns in einer Entwicklungsphase, in der noch keine Arbeit mit Teilnehmenden stattfindet. Die Inanspruchnahme des Angebotes wird zu gg. Zeitpunkt auf Freiwilligkeit basieren und Sanktionen ausschließen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die in Ihrem Katalog gestellten Fragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden können. Die behördlichen Datenschutzbeauftragen der beteiligten Partner sind eng in die Entwicklung des Projektes eingebunden, so dass die umfängliche Beachtung der DSGVO sowie der sensible Umgang mit Daten der zukünftigen Projektteilnehmer*innen von Beginn an sichergestellt sind. Bei Bedarf werden andere relevante Stellen, etwa der hessische Datenschutzbeauftragte, selbstverständlich in die Entwicklung einbezogen.“

Entwarnung kann nach dieser Antwort nicht gegeben werden. Wir bleiben dran… 

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