Handyauslesung bei Asylsuchenden – tiefer Eingriff in Persönlichkeitsrechte, aber kaum neue Erkenntnisse

WS/ Februar 15, 2021/ alle Beiträge, Sozialdatenschutz, Telekommunikations-Überwachung, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Am 29.07.2017 trat das Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (BGBl. I S. 2780) in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde der § 15a in das Asylgesetz (AsylG) eingefügt. Gestützt auf § 48 Absatz 3a und § 48a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) damit ermächtigt, Handys und andere Datenträger von AsylbewerberInnen auszuwerten. Wenn geflüchtete Personen bei ihrer Ankunft in Deutschland keinen gültigen Pass vorzeigen können, liest das BAMF routinemäßig und ohne konkrete Verdachtsmomente Daten von ihren Handys und anderen Datenträgern aus, um anhand dieser Identitäts- und Herkunftsangaben zu überprüfen. Auswertung verfassungswidrig? Der gläserne Flüchtling“ Unter dieser Überschrift informierte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) bereits am 19.08.2017 über die Folgen dieser Gesetzesänderung.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) hat bereits im Mai 2020 mitgeteilt, dass sie die Klagen von drei Geflüchteten gegen dieses Gesetz juristisch und finanziell unterstützt. Die Kläger*innen sind nach Deutschland geflohen und mussten dem BAMF ihre Mobiltelefone zur Auswertung überlassen.

Im Februar 2021 reichte die GFF zudem gemeinsam mit einem der drei Kläger*innen (Mohammad A.) Beschwerde beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ein. Der Beschwerdeführer kommt aus Syrien und wurde 2015 als Flüchtling in Deutschland anerkannt. Im Jahr 2019 überprüfte das BAMF ohne Anlass alte Asylentscheidungen – einschließlich der, mit der Mohammed A. anerkannt wurde. Bei dieser Überprüfung hat das BAMF routinemäßig auch sein Smartphone ausgewertet. Auf einmal hat der BAMF-Mitarbeiter zu mir gesagt, ich soll mein Handy rausgeben und entsperren. Ich wusste überhaupt nicht, was da genau passiert, man hat mir nichts erklärt. Aber ich hatte Angst, abgeschoben zu werden. Also habe ich ihm das Handy gegeben. Das war, als würde ich mein ganzes Leben über den Tisch reichen“so Mohammad A.. In seinem Fall wurde die ursprüngliche, positive Entscheidung im Asylverfahren aufrechterhalten.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit übt die Aufsicht über die Einhaltung des Datenschutzrechts beim BAMF aus, kann Zugang zu Diensträumen und Akten verlangen und festgestellte Verstöße beim übergeordneten Bundesinnenministerium beanstanden. Die Vorgängerin des jetzigen Bundesdatenschutzbeauftragten, Andrea Voßhoff, hatte im Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Rechtsgrundlage für die Handydatenauswertungen in einer Stellungnahme bereits erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken geäußert.

Die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag zeigt, dass die Durchführung tausender solcher Handydurchsuchungen nur in sehr seltenen Fällen einen Widerspruch zu den Identitätsangaben aufzeigt, die die Asylsuchenden selbst machten: Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2018 wurden nur etwa 30 % der durchgeführten Handydatenauswertungen anschließend überhaupt im Asylverfahren zu Rate gezogen. Das Ergebnis dieser dann verwendeten Berichte wich in nur 2 % der Fälle von den gemachten Angaben ab. Angesichts der umfangreichen, oft sehr intimen Daten, die auf Smartphones gespeichert sind, stellt die Handyauslesung einen besonders tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen dar.

Die Handy-Daten werden durch das BAMF in zwei Schritten ausgewertet:

  • Zunächst werden die Daten extrahiert, computergestützt analysiert und das Ergebnis der Auswertung in einem Bericht abgespeichert.
  • Dieser Bericht kann in einem zweiten Schritt durch eine*n Volljurist*in des BAMF freigegeben und im jeweiligen Asylverfahren genutzt werden.

Dieser Bericht umfasst eine Vielzahl persönlicher Daten, dazu zählen Informationen zu den Ländervorwahlen ein- und ausgehender Anrufe, Nachrichten, Kontaktdaten und besuchte Webseiten. Auch wertet das vom BAMF genutzte Programm Lokationsdaten aus und zeigt diese auf einer Landkarte an. Ebenso werden Login-Namen, welche die betroffene Person für verschiedene Apps nutzt, gelistet. Schließlich werden SMS- und Messenger-Nachrichten einer Sprachanalyse unterzogen, welche die verwendete Sprache bzw. den arabischen Dialekt bestimmen soll. Das BAMF stellt dabei nicht sicher, dass der Kernbereich ihrer Persönlichkeitsrechte geschützt wird, also beispielsweise ein Zugriff auf besonders persönliche Daten unterbleibt.

Die Handyauslesung ist extrem fehleranfällig, wie eine Studie der GFF unter dem Titel Das Smartphone, bitte! Digitalisierung von Migrationskontrolle in Deutschland und Europa zeigt.Nur etwa 35 Prozent der Ergebnisse sind brauchbar. So ist etwa bei neuen Handys der Datensatz zu klein, alte Handymodelle werden von dem BAMF-Programm nicht unterstützt und es kommt zu widersprüchlichen Ergebnissen, wenn ein Handy von mehreren Personen genutzt wurde. ProAsyl, der Deutsche Anwaltverein (DAV) und auch die GFF kritisieren die Intransparenz, mit welcher das BAMF vorgeht.

Die Auslesung der Datenträger von Asylsuchenden durch das BAMF bewertet die GFF ist in der jetzigen Form als verfassungsrechtlich stark zu kritisieren“. Das BAMF greift bereits ohne konkrete Verdachtsmomente tief in die Rechte tausender Menschen ein. Den betroffenen Personen bleibt faktisch keine Möglichkeit, diese Maßnahme abzuwehren und den Schutz ihrer persönlichen Daten sicherzustellen. Das steht in keinem Verhältnis dazu, dass das BAMF durch diese Maßnahme nur in sehr wenigen Fällen überhaupt Anhaltspunkte für eine falsch angegebene Identität findet. Im Ergebnis liegt es nahe, dass das BAMF durch sein Vorgehen die Persönlichkeitsrechte einer besonders vulnerablen Personengruppe in eklatanter Weise verletzt.

Quelle: Veröffentlichung der GFF vom 05.02.2021


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