Handyauslesung bei Asylsuchenden – tiefer Eingriff in Persönlichkeitsrechte, aber kaum neue Erkenntnisse

WS/ Februar 15, 2021/ alle Beiträge, Sozialdatenschutz, Telekommunikations-Überwachung, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Am 29.07.2017 trat das Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (BGBl. I S. 2780) in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde der § 15a in das Asylgesetz (AsylG) eingefügt. Gestützt auf § 48 Absatz 3a und § 48a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) damit ermächtigt, Handys und andere Datenträger von AsylbewerberInnen auszuwerten. Wenn geflüchtete Personen bei

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