Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp): Kein Opt-out-Verfahren für die elektronische Patient*innenakte

Gesunde_daten/ August 11, 2021/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Als erster der größeren Berufsverbände von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen hat der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) am 10.08.2021 der im Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) geforderten radikalen Abkehr vom bisherigen Prinzip der Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) eindeutig widersprochen.

Professor Dr. Ferdinand M. Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrats, erklärte in einem Interview mit der ÄrzteZeitung:

  • Unsere Lösung heißt: Jeder Bürger bekommt bei Geburt oder Zuzug automatisch eine ePA, und er kann dann widersprechen… Wir empfehlen eine drastische Vereinfachung: wie in Dänemark und Estland den doppelten Opt-out statt des mehrfachen Opt-ins. Unsere Lösung heißt:
  • Jeder Bürger bekommt bei Geburt oder Zuzug automatisch eine ePA, und er kann dann widersprechen. Nach unserer Vorstellung hat er auch die Möglichkeit, bestimmte Bereiche zu verschatten, sodass nicht jeder Leistungserbringer alle Inhalte sehen kann. Wir halten es aber für gefährlich und falsch, dass der Patient, so wie es jetzt vorgesehen ist, Inhalte unwiederbringlich löschen kann.
  • Bezogen auf die Nutzung der Daten aus der Akte für gemeinwohldienliche Forschungszwecke schlagen wir ebenfalls eine Opt-out-Lösung vor. Wir sagen: Wer in einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem versorgt wird, der sollte unter genau geregelten und kontrollierten Voraussetzungen seine Daten auch für gemeinwohldienliche Forschung zur Verfügung stellen.“

Dazu stellt der bvvp zu Recht fest:

  • Das sensible und schützenswerte Vertrauensverhältnis zwischen Patient*innen und Behandelnden wird durch das Opt-out-Verfahren gefährdet, wenn unklar ist, ob Informationen, die Patient*innenihren Behandelnden geben, grundsätzlich im Behandlungsraum bleiben, es sei denn, der/die Patient*in hat explizit in eine Weitergabe eingewilligt.Der bvvp schließt sich ausdrücklich der Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten Professor Ulrich Kelber an, der diverse Unstimmigkeiten mit dem Datenschutz in dem SVR-Gutachten sieht. Wer wirklich an das Wohl der Patientinnen und Patienten denke, könne nicht ernsthaft die Schwächung ihrer schützenden Grundrechte fordern.
  • Patient*innenrechte, Datenschutz und Datensicherheit sind zentral. ‚Die Patient*innen müssen jederzeit und an allen Stellen die alleinige Verfügungsgewalt über ihre Daten haben‘, bekräftigt bvvp-Bundesvorsitzender Benedikt Waldherr… Weder mit der Aufweichung dieser Rechte noch mit Druck und Sanktionierungen gegenüber den Praxen ist die Digitalisierung erfolgreich zu gestalten.“

Die Erklärung des bvvp ist hier im Wortlaut veröffentlicht.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*